Unsere Leistung für Sie
„Eltern haften für Ihre Kinder!“ – so steht es an den meisten Baustellen geschrieben. Aber so ganz stimmt das nicht. In erster Linie haftet nämlich der Bauherr. Aber von vorne:
Durch ein im Bau befindliches Gebäude entstehen Gefahrenquellen für Dritte. Ist die Baugrube nicht ausreichend gesichert und es stürzt jemand dort hinein, dann haftet der Bauherr für den entstanden Schaden (z.B. Krankenbehandlungskosten, Dienstausfallkosten etc.).
Vom Gebäude herabstürzende Gegenstände können Passanten, Autos oder andere Gegenstände treffen und Schaden anrichten. Auch hierfür können Sie haftbar gemacht werden.
Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Kosten, die Ihnen aus der begründeten Haftung aus dem Bauvorhaben entstehen. Wir empfehlen daher jedem Bauherren eine Bauherrenhaftpflicht.
Unser Tipp: in manchen Privathaftpflichtpolicen sind geringfügige Bauvorhaben bereits abgedeckt. Die max. Höhe der Baukosten ist dabei in der Police angegeben und darf nicht überschritten werden. Übersteigt Ihr Bauvorhaben diese Kosten, dann benötigen Sie eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Schadensanierer | |
Belfor 0180-1-234566 www.belfor.de | Vatro 0800-8408508 www.polygongroup.com |
Sachversicherer | |
AIG 069-97113-0 www.aig.de | Allianz 0800-11223344 www.allianz.de |
AXA 0800-2920333 www.axa.de | die Bayerische 089-6787-5050 www.diebayerische.de |
Generali 0800-848848848 www.generali.de | HDI 0511-3031-444 www.hdi.de |
Hiscox 089-545801-300 www.hiscox.de | Kravag 0800-533-1131 www.kravag.de |
Kravag-Logistic 0800-533-1136 www.kravag.de | Nürnberger 0800-531-6666 www.nuernberger.de |
R+V 0800-533-1111 www.ruv.de | Zurich 0800-25026-00 www.zurich.de |
Rechtsschutzversicherer | |
Alte-Leipziger 089-97895703-600 www.r-u.de | Auxilia / KS 089-53981-333 www.ks-auxilia.de |
Deurag 0800-0338724 www.deurag.de | Roland 0221-8277500 www.roland-rechtsschutz.de |
Krankenversicherer | |
ARAG 0211-98700700 www.arag.de |
Verhaltensregeln im Schadenfall
Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!
Schaden innerhalb einer Woche melden
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:
- möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
- alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.
Kein Schuldanerkenntnis
Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.
Versprechen Sie keine Zahlungen
Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.
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