Unsere Leistung für Sie
Durch Einbruchdiebstahl, Feuer oder eine Überschwemmung können Maschinen, Waren, Vorräte und Einrichtungen Ihres Betriebs abhandenkommen bzw. beschädigt oder zerstört werden. Die Inhaltsversicherung erstattet Ihnen im Schadensfall den Neuwert bzw. die Wiederbeschaffungs- oder Herstellungskosten.
Versicherte Gefahren sind in der Regel: Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Komplettiert werden kann eine Geschäftsinhaltsversicherung z. B. auch durch eine Betriebsunterbrechungs-, Glasbruch- und Elementarschadenversicherung.
Wenn eine versicherte Gefahr sich verwirklicht hat, sind auch z. B. nachfolgende Kosten versichert:
- Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, Abbruch-, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Sachverständigenkosten
- Dekontaminationskosten
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Abbruch- und Aufräumungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
Schadensanierer | |
Belfor 0180-1-234566 www.belfor.de | Vatro 0800-8408508 www.polygongroup.com |
Sachversicherer | |
AIG 069-97113-0 www.aig.de | Allianz 0800-11223344 www.allianz.de |
AXA 0800-2920333 www.axa.de | die Bayerische 089-6787-5050 www.diebayerische.de |
Generali 0800-848848848 www.generali.de | HDI 0511-3031-444 www.hdi.de |
Hiscox 089-545801-300 www.hiscox.de | Kravag 0800-533-1131 www.kravag.de |
Kravag-Logistic 0800-533-1136 www.kravag.de | Nürnberger 0800-531-6666 www.nuernberger.de |
R+V 0800-533-1111 www.ruv.de | Zurich 0800-25026-00 www.zurich.de |
Rechtsschutzversicherer | |
Alte-Leipziger 089-97895703-600 www.r-u.de | Auxilia / KS 089-53981-333 www.ks-auxilia.de |
Deurag 0800-0338724 www.deurag.de | Roland 0221-8277500 www.roland-rechtsschutz.de |
Krankenversicherer | |
ARAG 0211-98700700 www.arag.de |
Verhaltensregeln im Schadenfall
Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!
Schaden innerhalb einer Woche melden
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:
- möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
- alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.
Kein Schuldanerkenntnis
Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.
Versprechen Sie keine Zahlungen
Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.
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