Unsere Leistung für Sie
Sie sind stolzer Besitzer eines Wohn- und/oder Geschäftsgebäudes. Unabhängig davon, ob Sie dieses Gebäude nun selber nutzen oder es vermietet haben, Sie sind für das Gebäude verantwortlich.
Zu Ihrer Verantwortung gehört es auch, das Gebäude in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Ihr Gebäude oder die Vernachlässigung Ihrer Pflichten entstehen, haften Sie.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Schieferplatte oder eine Dachpfanne, die seit dem letzten Sturm locker sind, vom Dach fallen und Passanten verletzen oder Gegenstände wie Autos beschädigen.
Ein Beispiel der Sorgfaltspflichtverletzung ist das versäumen des Winterdienstes. Es hat mal wieder stark geschneit und Sie haben vergessen den Gehweg vor Ihrem Haus frei zu räumen. Ein Passant stürzt und muss medizinisch behandelt werden. Die Kosten, die zunächst die Krankenversicherung des Verunfallten übernimmt, wird Ihnen der Krankenversicherer später in Rechnung stellen (Regressnahme).
Schäden, die aus der Haftung Ihres Gebäudes entstehen deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Diese sollte auf keinen Fall fehlen!
Schadensanierer | |
Belfor 0180-1-234566 www.belfor.de | Vatro 0800-8408508 www.polygongroup.com |
Sachversicherer | |
AIG 069-97113-0 www.aig.de | Allianz 0800-11223344 www.allianz.de |
AXA 0800-2920333 www.axa.de | die Bayerische 089-6787-5050 www.diebayerische.de |
Generali 0800-848848848 www.generali.de | HDI 0511-3031-444 www.hdi.de |
Hiscox 089-545801-300 www.hiscox.de | Kravag 0800-533-1131 www.kravag.de |
Kravag-Logistic 0800-533-1136 www.kravag.de | Nürnberger 0800-531-6666 www.nuernberger.de |
R+V 0800-533-1111 www.ruv.de | Zurich 0800-25026-00 www.zurich.de |
Rechtsschutzversicherer | |
Alte-Leipziger 089-97895703-600 www.r-u.de | Auxilia / KS 089-53981-333 www.ks-auxilia.de |
Deurag 0800-0338724 www.deurag.de | Roland 0221-8277500 www.roland-rechtsschutz.de |
Krankenversicherer | |
ARAG 0211-98700700 www.arag.de |
Verhaltensregeln im Schadenfall
Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!
Schaden innerhalb einer Woche melden
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:
- möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
- alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.
Kein Schuldanerkenntnis
Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.
Versprechen Sie keine Zahlungen
Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.
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