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Mo.-Do. 9:00-17:00 Uhr, Fr. 9:00-15:00 Uhr
Neustraße 20, D-46236 Bottrop
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Krankenvollversicherung

Unsere Leistung für Sie

Die meisten Menschen in Deutschland sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Viele sind dort per Gesetz versichert und haben keine andere Wahl. Beamte, Selbständige, Freiberufler und höher verdienende Angestellte dürfen hingegen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Die PKV ist keine Einheitsversicherung, sondern bietet seinen Mitgliedern individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Hier entscheiden Sie selbst, welche Zuzahlungen Sie für angemessen halten, wie Sie im Krankenhaus behandelt werden und welche Hilfs- und Heilmittel Sie für wichtig halten. Aus den zahlreichen Tarifen der PKV wählen Sie den für Sie richtigen Tarif aus. Gestalten Sie Ihre eigene „Reform“ und legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist.

Übrigens: die meisten PKV-Anbieter erstatten sogar Beiträge an die Versicherten zurück, wenn innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht wurden!

Individuell
Persönlich
Sicher

    Schaden-Hotlines Schaden-Tipps Formulare
    Schadensanierer
    Belfor
    0180-1-234566
    www.belfor.de
    Vatro
    0800-8408508
    www.polygongroup.com
    Sachversicherer
    AIG
    069-97113-0
    www.aig.de
    Allianz
    0800-11223344
    www.allianz.de
    AXA
    0800-2920333
    www.axa.de
    die Bayerische
    089-6787-5050
    www.diebayerische.de
    Generali
    0800-848848848
    www.generali.de
    HDI
    0511-3031-444
    www.hdi.de
    Hiscox
    089-545801-300
    www.hiscox.de
    Kravag
    0800-533-1131
    www.kravag.de
    Kravag-Logistic
    0800-533-1136
    www.kravag.de
    Nürnberger
    0800-531-6666
    www.nuernberger.de
    R+V
    0800-533-1111
    www.ruv.de
    Zurich
    0800-25026-00
    www.zurich.de
    Rechtsschutzversicherer
    Alte-Leipziger
    089-97895703-600
    www.r-u.de
    Auxilia / KS
    089-53981-333
    www.ks-auxilia.de
    Deurag
    0800-0338724
    www.deurag.de
    Roland
    0221-8277500
    www.roland-rechtsschutz.de
    Krankenversicherer
    ARAG
    0211-98700700
    www.arag.de

    Verhaltensregeln im Schadenfall

    Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!

    Schaden innerhalb einer Woche melden
    Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:

    • möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
    • alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
      Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.


    Kein Schuldanerkenntnis

    Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.

    Versprechen Sie keine Zahlungen

    Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.

    VVM-VersMakler GmbH

    D-46236 Bottrop
    (Montag - Freitag)
    08:00 - 17:00 Uhr