Unsere Leistung für Sie
Die Privathaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen. In diesem Zusammenhang wird nicht nur der Schaden reguliert, sondern es wird auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. In diesen Fällen wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab und bietet damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Bereiche Ihres Privatlebens. So deckt sie beispielsweise ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb des Kfz, im Sport einschließlich der Schäden durch kleine Wasserfahrzeuge, wie Ruderboote, Kanus, Paddelboote oder durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch Tierhalterhaftpflicht gesondert zu versichern sind. Gleichermaßen sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt bei Schäden, die auf die Wohnung oder das Haus zurückzuführen sind in dem Sie wohnen – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Dies gilt auch für kleinere Bauvorhaben bei deren Bautätigkeit Sie als Bauherr für entstehende Schäden haften können.
Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Wer im Urlaub, im Ferienhaus oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von meist bis zu einem Jahr einen Haftpflichtschaden verursacht, ist geschützt. Bei längerer Abwesenheit müssen gegebenenfalls besondere Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer getroffen werden.
Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen Ihres Umfelds erstrecken. So sind zum einen auch die Schäden abgedeckt, die infolge einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht über Familienmitglieder oder Personal entstehen. Zum anderen sind aber auch Ihre Familien- und Haushaltsmitglieder unmittelbar mit versichert. So sind zunächst Ehepartner, vertraglich benannte Lebenspartner und Kinder in der Regel bis zum Abschluss der Berufsausbildung bzw. bis zur Heirat in den Vertrag einbezogen. Gleiches gilt für Ihre Haushalts- und Gartenhilfen oder den Babysitter, sofern sie bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden verursachen.
Schadensanierer | |
Belfor 0180-1-234566 www.belfor.de | Vatro 0800-8408508 www.polygongroup.com |
Sachversicherer | |
AIG 069-97113-0 www.aig.de | Allianz 0800-11223344 www.allianz.de |
AXA 0800-2920333 www.axa.de | die Bayerische 089-6787-5050 www.diebayerische.de |
Generali 0800-848848848 www.generali.de | HDI 0511-3031-444 www.hdi.de |
Hiscox 089-545801-300 www.hiscox.de | Kravag 0800-533-1131 www.kravag.de |
Kravag-Logistic 0800-533-1136 www.kravag.de | Nürnberger 0800-531-6666 www.nuernberger.de |
R+V 0800-533-1111 www.ruv.de | Zurich 0800-25026-00 www.zurich.de |
Rechtsschutzversicherer | |
Alte-Leipziger 089-97895703-600 www.r-u.de | Auxilia / KS 089-53981-333 www.ks-auxilia.de |
Deurag 0800-0338724 www.deurag.de | Roland 0221-8277500 www.roland-rechtsschutz.de |
Krankenversicherer | |
ARAG 0211-98700700 www.arag.de |
Verhaltensregeln im Schadenfall
Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!
Schaden innerhalb einer Woche melden
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:
- möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
- alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.
Kein Schuldanerkenntnis
Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.
Versprechen Sie keine Zahlungen
Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.
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