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Mo.-Do. 9:00-17:00 Uhr, Fr. 9:00-15:00 Uhr
Neustraße 20, D-46236 Bottrop
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Reiserücktrittsversicherung

Unsere Leistung für Sie

Wichtige Gründe wie z. B. Krankheit können Sie zwingen Ihre gebuchte Reise abzusagen. Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen einer Absage oder Abbruchs Ihrer Reise.

Ganz gleich, ob es sich um eine Einzel-, Familien-, Gruppen oder Geschäftsreise handelt. Fallspezifisch gibt es ganzjährige Policen oder Versicherungen für einzelne Urlaubsreisen.

Als Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung gibt es auch die Reiseabbruchversicherung.

Der Versicherer leistet Entschädigung z. B. bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise durch

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehe- bzw. Lebenspartners, seiner Kinder oder nahestehender Familienangehöriger (Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin, Stiefkinder, Stiefeltern, sowie Personen, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer/Versicherten eine Reise gebucht haben)
  • Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • Schwangerschaft der Versicherten
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter, betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden
  • Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächst höhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung, sofern die versicherte Reise vor dem Termin gebucht wurde und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt)
  • Bruch von Prothesen und Lockerung vom implantierten Gelenken
Individuell
Persönlich
Sicherheit
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Name
Schaden-Hotlines Schaden-Tipps Formulare
Schadensanierer
Belfor
0180-1-234566
www.belfor.de
Vatro
0800-8408508
www.polygongroup.com
Sachversicherer
AIG
069-97113-0
www.aig.de
Allianz
0800-11223344
www.allianz.de
AXA
0800-2920333
www.axa.de
die Bayerische
089-6787-5050
www.diebayerische.de
Generali
0800-848848848
www.generali.de
HDI
0511-3031-444
www.hdi.de
Hiscox
089-545801-300
www.hiscox.de
Kravag
0800-533-1131
www.kravag.de
Kravag-Logistic
0800-533-1136
www.kravag.de
Nürnberger
0800-531-6666
www.nuernberger.de
R+V
0800-533-1111
www.ruv.de
Zurich
0800-25026-00
www.zurich.de
Rechtsschutzversicherer
Alte-Leipziger
089-97895703-600
www.r-u.de
Auxilia / KS
089-53981-333
www.ks-auxilia.de
Deurag
0800-0338724
www.deurag.de
Roland
0221-8277500
www.roland-rechtsschutz.de
Krankenversicherer
ARAG
0211-98700700
www.arag.de

Verhaltensregeln im Schadenfall

Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!

Schaden innerhalb einer Woche melden
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:

  • möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
  • alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
    Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.


Kein Schuldanerkenntnis

Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.

Versprechen Sie keine Zahlungen

Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.

VVM-VersMakler GmbH

D-46236 Bottrop
(Montag - Freitag)
08:00 - 17:00 Uhr