Unsere Leistung für Sie
Liegt der Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Beratung von Kunden, der Begutachtung von Objekten, der Verwaltung von Häusern oder der Vermittlung von Verträgen? Oder sind Sie ehrenamtlich in einem Verein tätig? Dann haften Sie im Falle einer Falschberatung, einer falschen Auslegung von Vorschriften oder von falschen Berechnungen oder weiteren Fehlern, die bei Ihren Kunden einen Vermögensschaden verursachen. Und zwar in unbegrenzter Höhe.
Mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können Sie Ihre persönliche Existenz absichern und sich vor den finanziellen Folgen solcher Fehler schützen.
Denn bei dieser Versicherung handelt es sich um eine auf Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Ihren Mandanten bzw. Auftraggebern zufügen. Darüber hinaus kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch Vereine, Verbände und sonstige Personenvereinigungen schützen.
Im Schadenfall prüfen spezialisierte Juristen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen die Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden für Sie und die Versicherten abgewehrt. Vor Gericht werden Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten in diesem Zusammenhang übernommen.
Versicherungslösungen sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten.
Schadensanierer | |
Belfor 0180-1-234566 www.belfor.de | Vatro 0800-8408508 www.polygongroup.com |
Sachversicherer | |
AIG 069-97113-0 www.aig.de | Allianz 0800-11223344 www.allianz.de |
AXA 0800-2920333 www.axa.de | die Bayerische 089-6787-5050 www.diebayerische.de |
Generali 0800-848848848 www.generali.de | HDI 0511-3031-444 www.hdi.de |
Hiscox 089-545801-300 www.hiscox.de | Kravag 0800-533-1131 www.kravag.de |
Kravag-Logistic 0800-533-1136 www.kravag.de | Nürnberger 0800-531-6666 www.nuernberger.de |
R+V 0800-533-1111 www.ruv.de | Zurich 0800-25026-00 www.zurich.de |
Rechtsschutzversicherer | |
Alte-Leipziger 089-97895703-600 www.r-u.de | Auxilia / KS 089-53981-333 www.ks-auxilia.de |
Deurag 0800-0338724 www.deurag.de | Roland 0221-8277500 www.roland-rechtsschutz.de |
Krankenversicherer | |
ARAG 0211-98700700 www.arag.de |
Verhaltensregeln im Schadenfall
Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seinen Service unter Beweis stellen! Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!
Schaden innerhalb einer Woche melden
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:
- möglichst das Schadenformular des jeweiligen Versicherers oder unser VVM-Schadenformular verwenden,
- alle Fragen beantworten, den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten
Blatt erläutern, Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen, bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.
Kein Schuldanerkenntnis
Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.
Versprechen Sie keine Zahlungen
Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.
Schadenanzeige (VN) Zusatzfragebogen Ölunfall
Schadenanzeige (VN) Ärztliches Zeugnis Arzt-HP
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