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2020 bringt manche Änderung mit sich… – Privatkunden (Ausgabe 1/2020)

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Wissenwertes aus der Risikovorsorge

Was, wenn „der vierte Erwerbstätige“ dann doch Sie selbst sind…?

Schlimme Dinge passieren immer nur den anderen. Nur bei den anderen brennt das Haus ab, nur die anderen haben
Verkehrsunfälle, nur die anderen verlieren ihre Anstellung,…

Oder doch nicht? Sie können sich vorstellen, dass dies Dinge auch Ihnen passieren können? Ist es dann nicht auch vorstellbar, dass Ihnen genau das passiert, was fast jedem vierten Bürger im Laufe seines aktiven Berufslebens zustößt? Neben der Altersrente stellt die Erwerbsminderungsrente den größten Leistungsposten der Deutschen Rentenversicherung dar. Die betroffenen Bürger können krankheitsbedingt ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr bzw. nur noch teilweise nachgehen. Dies führt zu enormen finanziellen Einbußen, da die Erwerbsminderungsrente selbst in ihrer höchsten Stufe eher bescheiden ausfällt. Der gewohnte Lebensstil (Zahlungsverpflichtungen, Raten, etc.) lässt sich damit wohl nicht länger bestreiten. Dieses finanzielle Problem lässt sich einfach
und relativ preiswert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lösen. Dabei muss man aber beachten, dass die entsprechende Absicherung für Menschen mit körperlicher Arbeit teurer als für „Bürojobs“ ist. In den letzten Jahren gab es enorme Verbesserungen in den Tarifen am Markt, die für viele Berufsgruppen mit teils deutlichen Beitragssenkungen einher ging. Dennoch gibt es im Detail noch immer enorme qualitative Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern (z. B. sollten Beamte darauf achten, dass eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden ist, für Arbeitnehmer in Heilberufen ist dagegen eine Infektionsklausel wichtig, etc.). Oft besteht für bereits vorhandenen Versicherungsschutz in diesem Bereich Optimierungsbedarf (schlechte Bedingungen, zu niedrige Absicherung, zu hoher Beitrag,…). Viele Tarife bieten Ihnen Nachversicherungsgarantien, über die Sie Ihre Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben können. Es lohnt immer, ältere Verträge zu überprüfen. Über die Notwendigkeit dieser wichtigen Absicherung sind sich Branche und Verbraucherschutz einig. Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Vorsorgemaßnahmen, die Sie überhaupt treffen können. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie oder Ihre Familienangehörigen bestmöglichen Schutz zu finden. Eine Sorge weniger!

Reicht das für Ihre mtl. Fixkosten?

So niedrig fällt die Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung aus:
Bruttoeinkommen monatlich | halbe Erwerbsminderungsrente | volle Erwerbsminderungsrente
1.500 | € 251 € | 502 €
2.000 | € 335 € | 670 €
2.500 | € 419 € | 837 €
3.000 | € 502 € | 1.005 €
3.500 | € 562 € | 1.124 €
4.000 | € 596 € | 1.192 €

Wann besteht Leistungsanspruch?

Sie können
• > 6 Stunden/Tag arbeiten -> keine Leistung
• 6 bis 3 Stunden/Tag arbeiten -> halbe Erwerbsmind.-Rente
• < 3 Stunden/Tag arbeiten -> volle Erwerbsmind.-Rente 

Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich darauf, dass Sie dem Arbeitsmarkt für irgendeinen (nicht Ihren!) Beruf zur Verfügung stehen können.

Obliegenheitsverletzung vermeiden – von Leerstand und Flüchtlingen…

Es ist eigentlich ganz normal, dass Vertragspartner darüber informiert werden müssen, wenn sich etwas Wesentliches an den Umständen geändert hat, die Grundlage des Vertrags sind, finden Sie nicht auch? Bei Versicherungsverträgen sind Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer – z. B. also Sie selbst – die Vertragspartner. Änderungen werden dem Versicherer oder dem Betreuer aber oft nicht angezeigt. Meist, weil Versicherungskunden sich des Ausmaßes einer Veränderung nicht bewusst sind. Speziell bei der Wohngebäudeversicherung kommt es so immer wieder zu Fällen, in denen Versicherer ihre Kunden damit konfrontieren müssen, dass eine Obliegenheitsverletzung begangen wurde. Meist erfährt der Versicherer erst im Schadensfall davon – und meist führt das zu einer Kürzung, manchmal sogar zur kompletten Ablehnung eines Schadens. Wie schnell das geht, möchten wir an zwei Beispielen darstellen: Leerstand – Die Mutter kommt aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim. Das Haus ist seitdem unbewohnt. Durch das Alter der Wasserleitungen wird eine Lötstelle undicht und Wasser tritt aus. Der Schaden wird erst nach Monaten entdeckt und ist dadurch natürlich sehr viel höher, als er bei zeitnaher Entdeckung in einem ständig bewohnten Haus ausgefallen wäre.

Auch die Vermietung an die Gemeinde zur Unterbringung von Flüchtlingen kann eine Meldung an den Versicherer wert sein. Wird ein Wohngebäude zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, kann kein Versicherungstarif für Wohngebäude mehr zur Absicherung genutzt werden. Man weicht dann auf eine gewerbliche Variante aus – zumindest dann, wenn der Versicherer über einen entsprechenden Tarif verfügt und das Risiko in die eigenen Annahmerichtlinien passt. Durch die Vermietung an die Gemeinde wird die Nutzung gewerblich. Bei einem überwiegend gewerblichen Nutzungsanteil wird das Wohngebäude aus Versicherungssicht zur Flüchtlingsunterkunft mit statistisch sehr hohem Feuerrisiko. Der Versicherer möchte einfach nur wissen, wofür er Schutz bieten soll – auch, damit er Sie informieren kann, wenn er das Risiko selbst nicht mehr übernehmen kann. Vermeiden Sie unnötige Probleme. Melden Sie lieber etwas zu viel, als zu wenig.

Benötigen Sie speziellen Schutz?

Angebote für Spezialversicherungen prasseln für fast alle Bereiche des täglichen Lebens auf uns ein: für Handy und Tablet-PC, für Reitsättel und andere Sportausrüstung, für Fotoapparate, für Reisegepäck, zur Übernahme der Selbstbeteiligung bei Mietwagen… Der Kreativität der Versicherungsbranche scheinen hier keine Grenzen gesetzt zu sein.

Die Frage, wie nötig solcher Schutz ist, kann vom Versicherungslaien meist nur schwer beantwortet werden. Es fühlt sich einfach besser an, wenn man für ein bestimmtes Anliegen auch einen bestimmten Versicherungsschutz hat – das können wir grundsätzlich gut nachvollziehen. Dennoch ist zumindest ein sehr großer Teil dieses zusätzlich erworbenen Schutzes oft schon in vorhandenen Versicherungen mit enthalten. Um unnötige Kosten zu vermeiden, können Sie sich vor einem Neuabschluss gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir informieren Sie darüber, ob z.B. der Diebstahl Ihres neuen Handys nicht doch bereits in Ihrer Hausratversicherung mit enthalten ist. Wir freuen uns immer, wenn wir helfen können!

Hätten Sie es gewusst?

1964 hat der deutsche Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen. Für viele Arbeitnehmer kann das eine preiswerte Alternative zum Steuerberater sein.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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