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EIN STARKES DUO: BHV UND CYBER-SCHUTZ – Firmenkunden (02/2024)

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EIN STARKES DUO: BHV UND CYBER-SCHUTZ

Während klassische Haftungsrisiken im Betriebsalltag größ- tenteils bekannt sind, rücken mit zunehmender Nutzung digitaler Technologien und der EDV auch Cyber-Risiken in den Fokus. Eine effektive Absicherung gegen beide Risikobereiche, die oftmals nah beieinander liegen, wird damit künftig für Firmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Folgen zu minimieren. Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) bleibt dabei ein essenzieller Bestandteil der Unternehmenssicherheit, welcher sowohl viele „analoge“ wie auch „digitale“ Haftungsrisiken abdeckt. Sie greift dann, wenn durch einen Fehler (z. B. durch Mitarbeiter) Schäden bei Dritten (z. B. Kunden) entstehen.

Wenn beispielsweise beim Versenden von Angeboten oder anderen E-Mails Viren „mitreisen“, sich anschließend im Empfängerrechner festsetzen und daraufhin das System außer Gefecht setzen, kann das nicht nur für schlechte Stimmung, sondern auch für eine Schadenersatzforderung beim Absender sorgen. Ein Fall für die Betriebshaftpflicht, ebenso wie gewisse Social-Media-Themen. Beispielsweise, wenn Fotos ohne Einwilligung der gezeigten Person veröffentlicht werden. Mit dem Fortschreiten der technischen Möglichkeiten ist jedoch selbst die beste BHV am Ende und benötigt Unterstützung.

Das Thema Cyber-Sicherheit wird häufig auf technische Lö- sungen reduziert: Firewalls, Antivirenprogramme und Zugriffsrechte sollen sensible Daten vor Angriffen schützen, doch die Realität zeigt, dass selbst modernste Systeme nicht unüberwindbar sind. Viren, Trojaner und Social Engineering sind nach wie vor häufig genutzte Einfallstore. Diese Gefahren werden durch den Einsatz mobiler Geräte, Cloud-Dienste und privater Endgeräte im Unternehmensumfeld weiter verstärkt. Und während Unternehmen kontinuierlich Schutzmaßnahmen umsetzen müssen, reicht Hackern oft ein einzelner Angriff, um erhebliche Schäden anzurichten. Selbst technologische Vorreiter und weltweit führende Unternehmen waren in den letzten Monaten Ziel erfolgreicher Cyber-Angriffe.

Derartige Vorfälle können von Datenverlusten, Betriebsunterbrechungen bis hin zu erheblichen Reputationsschäden führen. Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist deshalb auch eine spezielle Cyber-Versicherung ein entscheidender Pfeiler der Unternehmenssicherheit. Diese deckt nicht nur die finanziellen Folgen von Hackerangriffen ab, sondern bietet oft zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Schadensbegrenzung, rechtliche Beratung und die Wiederherstellung betroffener Systeme. Gerade diese ganzheitliche Unterstützung macht die Cyber-Versicherung zu einem unverzichtbaren Baustein moderner Risikoprävention. Gerne beraten wir Sie umfassend, wie beide Versicherungen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. So bleibt Ihr Betrieb bei steigenden Anforderungen in der digitalen Welt bestens geschützt.

VORSICHT, ZERBRECHLICH!

Hierzulande ist die Verschuldenshaftung (wer einem Dritten Schaden zufügt, ist zur Zahlung von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verpflichtet) gesetzlich geregelt. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen sie nicht zur Anwendung kommt. Ein jüngstes Gerichtsurteil befasste sich mit einem solchen Fall, bei dem ein Kind nach intensivem Spiel auf einem Spielgerät vor einem Geschäft die Balance verlor und gegen ein Schaufenster fiel. Das Schaufenster wurde dabei stark beschädigt.

Das Gericht war der Auffassung, dass das Kind für den entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden könne, da keine schuldhafte Verursachung vorlag. Der betroffene Ladenbesitzer muss als Konsequenz die Reparaturkosten selbst tragen. Schaufenster sind oft besonderen Risiken ausgesetzt, sei es durch Unfälle, Vandalismus oder ungewöhnliche Ereignisse wie im beschriebenen Fall. Da der Aufschub einer Reparatur oft undenkbar ist, erweist sich eine Glasversicherung in solchen Fällen als äußerst empfehlenswert, da sie Schäden abdeckt, die durch Bruch oder Beschädigung von Glasflächen entstehen – und zwar unabhängig davon, ob eine klassische Gefahrenursache vorliegt. Besonders für Unternehmen mit viel Kundenverkehr bzw. Läden in belebter Lage, aber auch für Geschäfte mit entsprechender Ausstattung (z. B. Spiegel, Ausstellungsvitrinen, Schaukästen, oft auch Leuchtreklametafeln usw.) ist der Schutz durch eine Glasversicherung daher ein wichtiger Bestandteil der Risikovorsorge.

So bleibt der Geschäftsbetrieb weitestgehend ungestört und plötzliche Kostenbelastungen werden vermieden.

BARGELD UND UNTERVERSICHERUNG

Die Wirksamkeit der gewerblichen Sachversicherung steht und fällt mit der richtigen Versicherungssumme. Ist diese zu niedrig angesetzt, droht eine Unterversicherung, die im Schadenfall schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Dieses Risiko kann besonders gravierend werden, wenn nach einer Schadenmeldung bzw. der Entschädigungszahlung durch den Versicherer nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um beispielsweise dringend benötigtes Inventar neu anzuschaffen.

Unterversicherung kann schnell ohne böse Absicht entstehen: Ein außerplanmäßiger Vorratskauf, neue Maschinen oder eine unerwartete Lagerung größerer Bestände können schnell zu einem höheren Gesamtwert im Unternehmen führen. Ähnlich auch beim Thema Bargeld: Hier gelten die Sublimits, die sich danach richten, wie das Bargeld verschlossen ist. Das Geld muss beispielsweise nachts aus der Kasse entfernt und in einem Safe oder einem verschließbaren Ort gelagert werden.

Ist dem nicht so und es wird bei einem Einbruch gestohlen oder durch ein Feuer vernichtet, ist es oft nicht ausreichend durch die Versicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten eine beitragsfreie Mitversicherung von Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze an. Für Unternehmen, die regelmäßig mit wechselnden oder stark schwankenden Beständen – ob in Waren, Maschinen oder Bargeld – arbeiten, lohnt es sich, nach diesen Lösungen zu suchen. Dennoch ersetzt nichts eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme sowie eine realistische Einschätzung aller Vermögenswerte einschließlich Bargeld.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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