Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Wenn Kinder Dummheiten machen…
Kürzlich schaffte es ein Vorkommnis in die bundesweitenMedien, von dem man so nicht jeden Tag lesen kann. ZweiBuben (sechs und vier Jahre alt) hatten sich eigenmächtigvon daheim aufgemacht und eine Spur der Zerstörung in derNachbarschaft hinterlassen. Mit Utensilien, die sie auf einemGrundstück fanden, zündeten sie zunächst ein Carport an.Mithilfe des Gartenschlauchs eines anderen Nachbarn wollten sie den Brand löschen, scheiterten jedoch an der Längedes Schlauchs. In der Folge entfernten sie einen Filter amWasseranschluss, wodurch der Keller geflutet wurde. Auf ihrem weiteren Weg durch die Nachbarschaft sammelten siediverses Werkzeug und eine Farbspraydose ein. Mit dieserbesprühten sie eine Haustür, ein Garagentor und zwei Autos.Bis die beiden gestoppt wurden, hatten sie einen Gesamtschaden von rund 15.000 Euro verursacht. Stellt sich zurechtdie Frage, wer das nun zahlt.Die Kinder selbst sind jedenfalls noch nicht haftbar zu machen, da keines von ihnen schon sieben Jahre alt ist. Damitgelten beide noch als deliktunfähig (§ 828 BGB). Dann evtl.die Eltern? Diese sind nach § 832 BGB aufsichtspflichtig fürihre Kinder. Leider ist nicht überliefert, wie lange die beiden Jungs unterwegs waren oder wann die Eltern das Verschwinden der beiden bemerkt hatten. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, muss immer im Einzelfall geklärtwerden. Bei älterer Rechtsprechung wurde geurteilt, dassman bei einem Vierjährigen alle halbe Stunde nach demRechten sehen müsse, wenn dieser alleine draußen spiele.Sollte im konkreten Falle keine Aufsichtspflichtverletzungder Eltern nachgewiesen werden können, müssen auchdiese nicht zahlen. Das wird den Nachbarn nicht gefallen.Die Lösung ist der Einschluss des Verzichts auf Prüfungder Aufsichtspflichtverletzung bei Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, in die Privathaftpflichtder Eltern. Wichtig ist dann nur, dass eine grundsätzlicheHaftungsgrundlage besteht (z. B. ist dies bedingt durch denSchutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Schule oderKindergarten bei Körperverletzungen NICHT gegeben). Sokommen die Nachbarn zu ihrem Geld und man kann dieSache ohne böses Blut wieder vergessen. Gerne prüfen wirIhren Schutz.
Privathaftpflichteinschluss und gut is?
Grundsätzlich ist das Problem der Haftungsfragen beiSchäden, die Deliktunfähige verursachen, gut zu lösen,wenn man auf einen entsprechenden Einschluss in der Privathaftpflicht achtet. Allerdings gibt es da noch zwei Punkte, die bei dieser sinnvollen Deckungserweiterung immerwieder übersehen werden:So beschränken viele Versicherer ihre Leistung für Fälledieser Art. Das ist dann ein Problem, wenn das Sublimit z.B. bei nur 5.000 oder 10.000 Euro liegt. Im geschildertenFall wäre dann wohl doch irgendwer zumindest auf einemTeil seines Schadens sitzengeblieben.Eine weitere Einschränkung ist oft nur mit Blick in die Bedingungen ersichtlich. So leisten manche Versicherungsunternehmen nur dann für die Schäden Deliktunfähiger, wennfür den Schaden keine andere Versicherung eintritt. Daskann die Brandversicherung des Hauses sein, die Vollkaskodes Pkws… Wenn ein Nachbar nun die eigene Versicherungbemühen muss, bleibt die Stimmung wohl verhagelt… Daskann man umgehen. Wir achten darauf!
Nicht ohne Vermieter-Rechtsschutz!
Zinsen auf Sparguthaben? Gibt es quasi nicht mehr! Geldfür Immobilienfinanzierungen? Billig wie noch nie! Bedarfan mietbarem Wohnraum? In vielen Regionen des Landeshoch – teils extrem hoch. Ja, da liegt es doch nahe, sichetwas zum Vermieten zu finanzieren. Die Miete zahlt denKredit dann ja quasi ab. Diese Rechnung geht tatsächlich oftauf, daher machen das auch immer mehr Leute. Nun genie-ßen Mieter in Deutschland viele Rechte, was grundsätzlicheine gute Sache ist. Aber natürlich kann dies sehr negativeAuswirkungen für den Vermieter haben – vor allem wennein Streitpunkt an sich unberechtigt ist. Das kann z. B. eineMietminderung sein, die wegen eines Sachverhalts vorgenommen wird, der bei Wohnungsbezug bereits bekannt war. Zusätzlich erschwert werden solche Fälle, wenn man als Vermieter nicht in der Nähe des Mietobjekts wohnt und ein klärendesGespräch von Angesicht zu Angesicht nicht gleich möglich ist. Und auch Mieter, die sich einfach frech verhalten und „ihrgutes Recht“ ganz bewusst überstrapazieren und Probleme schaffen, die gar nicht existieren, damit die Miete gedrücktwerden kann, gibt es leider. Der Super-GAU für jeden Vermieter sind dann natürlich ausfallende Mietzahlungen. Dabei istes egal, ob bewusst eingestellt oder aufgrund Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr gezahlt werden kann. Als Vermieter sind Sie immer gut damit beraten, einen Vermieter-Rechtsschutz zu haben, der Ihnen im Fall des Falles rechtlich denRücken stärkt und für anfallende Kosten aufkommt. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Zwangsräumung ohne Probleme immittleren vierstelligen Kostenbereich landen, fallen die Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz vergleichsweise niedrigaus. Gehen Sie hier bitte kein unnötiges Risiko ein. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihre konkreteSituation gibt. Auch Informieren zu den Themen wie Mietnomadenschutz und Mietausfall können Sie bei uns abrufen.Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen!
Manche Dinge klärt man besser sofort!
Es ist September und wieder beginnen viele junge Menschen
eine Berufsausbildung oder ein Studium. Genau jetzt ist derbeste Zeitpunkt, das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ anzugehen! Warum? Weil es für die meisten nie mehr preiswertermöglich sein wird. Der Beitrag einer entsprechenden Absicherung setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponentenzusammen: dem Alter und dem Gesundheitszustand beiVertragsabschluss, dem Risikopotenzial des angestrebtenBerufs und dem Versicherungsumfang (Höhe der mtl. Lohnersatzzahlung und Laufzeit). Junge Menschen zahlen alsoschon wegen ihrer Jugend weniger – und gesünder sind siein aller Regel auch. Schon bei Studenten zeigt sich, wie schnell die Gesundheit zum Problemthema werden kann. DieZahl der Studenten, die im Lauf ihres Studiums mit dem Leistungsdruck nicht mehr klarkommen und psychiatrische Hilfesuchen, steigt von Jahr zu Jahr. Das kann bei späterer Beantragung dieses so notwendigen Versicherungsschutzes zuSchwierigkeiten in Form von Zuschlägen und Ausschlüssen führen. Auch Sportverletzungen führen nicht selten zu dauerhaften Ausschlüssen. Manche Dinge klärt man eben doch besser sofort – und wenn sie am preiswertesten sind!
Hätten Sie es gewusst?
Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht,der regeln soll, dass die Kinder pflegebedürftiger Eltern nur nochdann für deren Pflegekosten zuzahlen sollen, wenn sie mehr als100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Das löst aber nur das direkte Problem der Kinder. Offen bleiben 1.500 Euro und mehr, dieMonat für Monat zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen Heimplatz zugezahlt werden müssen. Natürlich kommen die Kommunen dafür auf – nachdem alles Vermö-gen des Pflegepatienten verwertet wurde. Elternhaus, angespartesVermögen, Wertgegenstände… alles weg. Oder man sorgt rechtzeitig privat vor, damit nicht das gesamte Lebenswerk durch denWolf gedreht wird und man auch noch etwas hinterlassen kann.