WIN-WIN FÜR ALLE: NACHHALTIGER GEWERBESCHUTZ
Nachhaltigkeit ist auch im Bereich Versicherungen längst kein Nischenthema mehr. In Zeiten des Klimawandels und der steigenden gesellschaftlichen Verantwortung haben sich nachhaltige Investitionen bei zahlreichen deutschen Versicherern zur Chefsache entwickelt, was sich allmählich auch in deren Portfolios erkennen lässt. Noch bevor der von der Bundesregierung beschlossene Kohleausstieg bis 2038 vollzogen ist, verabschieden sich bereits heute zahlreiche Versicherungsunternehmen von Geschäften mit Unternehmen, die beispielsweise einen negativen Beitrag zur Klimakrise leisten.
Worum geht es genau?
Beitragseinnahmen durch Versicherungsverträge werden verantwortungsbewusst angelegt. Dabei sollen nicht nur finanzielle Renditen erwirtschaftet, sondern auch soziale bzw. ökologische Aspekte berücksichtigt und für den Aufbau einer besseren, nachhaltigeren Zukunft verwendet werden. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze: Viele Versicherungsunternehmen setzen auf die ESG-Kriterien. ESG steht für die englischen Begriffe für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die die drei Hauptaspekte darstellen, die Unternehmen freiwillig bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Andere entwickeln sogenannte „Positivlisten“, die bei der Auswahl von Investitionen Kriterien wie Klimaschutz, nachhaltiges Wirtschaften oder soziale Gerechtigkeit berücksichtigen. Demgegenüber stehen „Negativlisten“, die Faktoren wie Kohle- und Atomenergie, Waffen und Militärgüter oder Investitionen in Staaten, in denen umstrittene Geschäftspraktiken (Korruption, Bestechung usw.) überwiegen, ausschließen. Fälschlicherweise wird angenommen, dass „grüne Versicherungen“ ausschließlich in Altersvorsorgeverträgen bzw. Lebensversicherungen angeboten werden. Doch auch für den Gewerbesektor öffnet sich der Markt allmählich, sodass auch für die spezifischen Bedürfnisse und Risikolagen von Gewerbetreibenden wie Inhalts-, Betriebshaftpflicht- oder Gebäudeversicherung starker „Schutz in grün“ zur Verfügung steht. Eine Win-winSituation für alle. Wir laden Sie dazu ein, mehr über nachhaltigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen in Erfahrung zu bringen und sich aktiv am Wandel zu beteiligen, um eine grünere Zukunft für kommende Generationen zu gestalten. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten.
„ABER ICH HAB DOCH NE VOLLKASKO!“
Mit zunehmender Urbanisierung und der damit verbundenen Verdichtung von Ballungsräumen steigt auch der Bedarf an flexiblen Mobilitätslösungen für Unternehmen. Carsharing und Mietwagen sind oft die erste Wahl, wenn es um kurzfristige Transportbedürfnisse geht. Viele Carsharing-Anbieter und Mietwagenfirmen erkennen den Trend und werben mit umfassenden Vollkaskoversicherungen, was auf Laien den Eindruck erwecken könnte, dass im Falle eines Unfalls oder Schadens alles abgedeckt ist. Doch häufig wird ein wichtiges Detail namens Selbstbeteiligung übersehen. Diese ist vom Mieter selbst zu tragen und macht den Parkrempler erst so richtig teuer. Beispiel: Nehmen wir an, Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter verursacht einen Unfall mit einem gemieteten PKW oder der Wagen wird gestohlen. Trotz Vollkaskoversicherung bleiben Sie nun auf einem Teil der Kosten sitzen. Um Sie vor diesen unvorhergesehenen Ausgaben zu schützen, gibt es Absicherungsmöglichkeiten im Rahmen einer SB-Versicherung. Diese übernimmt im Schadenfall die Kosten für die Selbstbeteiligung, sodass die Nutzung von Carsharing und Mietwagen auch im Ernstfall stressfrei und planbar bleibt und Ihr Budget nicht unnötig belastet. Sie und Ihre Mitarbeiter nutzen häufig solche Dienste? Dann sollten wir uns unterhalten.
BETRIEB STEHT, KOSTEN LAUFEN WEITER: SORGEN SIE VOR!
Szenario 1: Ein versichertes Schadenereignis schränkt den Betriebsablauf ein oder es kommt zum Stillstand. Es droht ein erheblicher finanzieller Einbruch, da im Gegensatz zum Gewinn dummerweise die Fixkosten wie die Zahlung von Miete/ Nebenkosten sowie Löhnen und Gehältern nicht aussetzen. Oft als Zusatzvertrag zur Betriebsinhaltsversicherung, bietet die „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung umfassenden Schutz zur Absicherung der betrieblichen Existenz. Meist ist sie mit identischer Versicherungssumme ausgestattet wie der Sach-Vertrag. Bei starken Variationen der beiden Versicherungssummen ist die Wahl einer „mittleren“ Betriebsunterbrechung meist die bessere Lösung. Diese stellt einen eigenen Vertrag dar, kann unabhängig vom Inhaltsvertrag gestaltet werden und lässt sich grob mit folgender Formel berechnen: Jahresnettoumsatz minus Wareneinsatz (netto) ergibt den Rohertrag (= Versicherungssumme).
Szenario 2: Durch Krankheit des Inhabers kommt es zum Betriebsstillstand. Dieses Risiko kann über eine Betriebsausfallversicherung gedeckt werden – unter Umständen auch ergänzend zu möglicherweise bereits bestehendem Schutz gegen Sachgefahren. Anders als bei Ihrem Krankentagegeld, welches nur anhand Ihres Nettoeinkommens abgestimmt werden kann, darf die Leistung hier auch die eingangs beschriebenen Fixkosten Ihres Unternehmens beinhalten. Die beiden Möglichkeiten stellen damit einen interessanten Baustein in der finanziellen Absicherung – betrieblich wie auch persönlich – dar.