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Zu viel Sonne, zu viel Solarium.. – Privatkunden (Ausgabe 3/2018)

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Wissenwertes aus der Risikovorsorge

Zu viel Sonne, zu viel Solarium…

Jährlich erkranken ca. 234.000 Personen in Deutschland an Hautkrebs. Aktuell sind fast 900.000 Menschen im Land wegen einer der Formen des Hautkrebses in Behandlung. Die Zahl der Neuerkrankungen hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Die Ursachen, die durch die Deutsche Krebshilfe ausgemacht wurden, finden Sie bereits in der Überschrift: übermäßige UV-Strahlung.

Prävention ist hier natürlich der beste Schutz. Es wird geraten, Solarien konsequent zu meiden. Bei Aufenthalten in der
Sonne sollte die Verweildauer auf den Hauttyp abgestimmt werden. Als Faustformel gilt dabei: Je heller die Haut, desto weniger Zeit. Auch auf den richtigen Schutz muss geachtet werden. Besser als Eincremen schützt das Verhüllen mit sonnendichter Kleidung. Freie Körperstellen sollten gut 30 Minuten vor dem Aufenthalt mit einem Sonnenschutzmittel mit mind. Lichtschutzfaktor 20 eingecremt werden. Insgesamt ist weniger mehr.

Der stetige Zuwachs an Neuerkrankungen wird noch durch einen weiteren Punkt begünstigt: mäßige Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die hierfür anfallenden Kosten nur bei Patienten ab 35 Jahren – und auch nur alle zwei Jahre. Was da vor allem an Stellen des Körpers passieren kann, die man nicht selbst sieht, können Sie sich vorstellen. Auch Hautkrebs kann streuen und dann mitunter nicht mehr heilbar sein. Alleine am Schwarzen Hautkrebs sterben jährlich 3.000 Deutsche. Private Vorsorgetarife kommen hier teils bereits ab dem 18. Lebensjahr für Untersuchungen auf. Sie kosten nicht viel und sind in der Regel ohne Gesundheitsprüfung erhältlich. Sie stellen eine wertvolle Ergänzung der eigenen Gesundheitsvorsorge dar. Was früh entdeckt wird, kann früh behandelt werden.

Wird eine Erkrankung festgestellt, kann es auch beim Hautkrebs nötig werden, chemotherapeutisch zu behandeln. An Arbeitsalltag ist da ggf. nicht zu denken. Das wirkt sich negativ auf Ihr monatliches Einkommen aus. Hier kann auf verschiedenen Wegen Vorsorge getroffen werden. Wir stellen sie Ihnen gerne vor.

 

Krebs bleibt für jeden Thema!

Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.

Die häufigsten Krebsarten… bei Männern:
Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei
Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr.

bei Frauen:
Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres
Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.

221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in
unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung

Wartungsstau – wenn dem Schaden das Plötzliche und Unerwartete fehlt…

In der Theorie ist ein Schadensfall eine einfache Sache:

Eine Versicherte Gefahr verursacht an einem versicherten Gegenstand einen Schaden und der wird vom Versicherer dann in versichertem Umfang reguliert. Das klappt in den meisten Fällen auch ganz unkompliziert. Eine der Voraussetzungen für eine reibungslose Schadenbearbeitung ist unter anderem, dass ein Schaden plötzlich und unerwartet eingetreten ist. Und das bringt uns zum unliebsamen Thema Wartungsstau – und speziell im Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen. Im Rahmen einer Fotovoltaikversicherung sind natürlich auch ganz konkret benannte Gefahren versichert. Brennt Ihr Haus ab, wobei auch die Anlage zerstört wird, ist dies versichert – egal, ob Sie Ihre Anlage haben warten lassen oder nicht. Auch auf eine Deckung für Schäden durch Sturm oder einen Blitzeinschlag hat die Wartung der Anlage in aller Regel nur wenig Einfluss (wobei, bei mangelhaftem Montagesystem…). Nun ist der Schutz einer Fotovoltaikversicherung aber sehr viel weitreichender und kann z. B. auch innere Betriebsschäden an den Wechselrichtern und ähnliches mit abdecken. Wird die Wartung der Komponenten Ihrer Anlage vernachlässigt, ist es über kurz oder lang unumgänglich, dass es zu einem Schaden kommt (quasi „mit Ansage“).

Nun ist es aber nicht Aufgabe des Versicherungsunternehmens, die Folgekosten eines Wartungsstaus zu bereinigen, sondern versicherte Schäden innerhalb der Versichertengemeinschaft zu regulieren. Daher besteht die Möglichkeit der Prüfung, ob Sie den Schaden nicht evtl. begünstigt haben – das kann zu einer Kürzung der Leistung bis auf null führen. Bitte gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz nicht und lassen Sie regelmäßige Wartungen durchführen.

Hätten Sie es gewusst?

Für die (Todesfall-)Absicherung einer Immobilienfinanzierung verzichten einzelne Versicherer auf eine ausführliche, reguläre Gesundheitsprüfung und begnügen sich mit einer deutlich reduzierten. So ist dieser wichtige Schutz für viele Personen evtl. doch noch erreichbar, obwohl bereits eine gewisse gesundheitliche Vergangenheit vorliegt. Wichtiger Versicherungsschutz für Kinder wie z. B. eine Unfallversicherung oder eine stationäre Krankenzusatzversicherung kosten nur wenige Euro im Monat und sind im Fall der Fälle unbezahlbare Hilfen für Eltern und Kind.

 

Nur mit blauem Kennzeichen!

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht es aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch blau. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Hier sollte man ein Schummeln tunlichst vermeiden, sonst droht mindestens eine Vertragsstrafe. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle etc… – Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie!

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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