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Alles klar bei der Betrieblichen Altersvorsorge? – Firmenkunden (Ausgabe 08/2021)

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Wissenwertes aus der Risikovorsorge

Sie sind Arbeitgeber und bezuschussen die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Angestellten bereits mit 15 Prozent (oder mehr) des
gehaltsumgewandelten Betrages? Dann sind Sie auf der sicheren
Seite und brauchen gar nicht weiterzulesen. Falls nicht, dann sollten
Sie unbedingt tätig werden. Aber immer der Reihe nach …

2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, um Betriebsrenten wieder lohnender und interessanter zu machen. Seitdem müssen sich Arbeitgeber für neu abgeschlossene Verträge
mit mindestens 15 Prozent Zuschuss on top an der betrieblichen
Altersvorsorge der Mitarbeiter beteiligen. Ab Januar 2022 gilt dann
die letzte Stufe dieses Gesetzes, was bedeutet, dass auch für bestehende Altverträge der 15-prozentige Zuschuss übernommen
werden muss.

Wenn Sie sich nicht, wie im Gesetz vorgesehen, an Neuverträgen
beteiligen oder Altverträge aufstocken, würden Sie einen arbeitsrechtlichen Gesetzesverstoß begehen. Ein Mitarbeiter hätte dann
Anspruch auf entsprechende Entschädigung inklusive aller möglichen Wertsteigerungen, die ihm entgangen sind. Und da es sich ja
um eine lebenslange Zusatzrente handelt, kann Ihr Unternehmen
bis zum Tod des Mitarbeiters zahlen. Das dürfte dann deutlich mehr
sein als nur die 15 Prozent Pflichtzuschuss. Bei einem Personenunternehmen wird dieses Firmenproblem gleichzeitig auch Privatproblem der Inhaber; bei einer Kapitalgesellschaft kann es – bedingt
durch die Haftungssituation – Privatproblem von Geschäftsführer
oder Vorstand werden. Es droht also keine Strafe – aber ein Bumerang. Und der wird mindesens genauso wehtun.

Ihr Zuschuss kann problemlos in einen separaten Vertrag fließen.
Allerdings haben nur eine Handvoll Anbieter ihre Tarife insofern angepasst, als sie „Anhängsel-Verträge“ auch zu sehr kleinen Monatsbeiträgen ermöglichen.

Die furchtbaren Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli in ganz
unterschiedlichen Regionen der Republik zeigt uns mit unglaublicher Brutalität, dass Naturgewalten nur sehr rudimentär vorhergesehen und vor allem in keiner Weise kontrolliert werden können. Die
Aufräumarbeiten werden noch Monate andauern.
Wenn nun also ein Schaden wie beispielsweise die Zerstörung der
Geschäftseinrichtung Ihres Ladenlokals, Ihrer Praxis, Kanzlei, Büros oder der Produktionsräume nach einer Überschwemmung oder
nach einem Großbrand dazu führt, dass Ihr Geschäftsbetrieb ganz
oder teilweise nicht mehr fortgeführt werden kann, dann ist der
richtige Versicherungsschutz essenziell für das Überleben Ihres Unternehmens. Die zerstörte Einrichtung wird zwar durch die Inhaltsversicherung übernommen, aber in der Regel müssen fortlaufende
Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) weiterhin gedeckt
werden; und auch neue Aufwendungen (beispielsweise für Ausweichräumlichkeiten etc.) können anfallen. Dass sich angesichts
einer solchen Krisensituation der Gewinn reduziert oder möglicherweise gar komplett ausfällt, ist keine Seltenheit.
Gerade in einer solchen Situation kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung das Auffangnetz sein, das den Fortbestand
Ihres Betriebs sichert. Der Versicherungsschutz lässt sich genau
an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Neben dem
am besten geeigneten Versicherungsumfang (kleine, mittlere oder
große Betriebsunterbrechungsversicherung, Elementarschadendeckung) ist vor allem die korrekte Festlegung der Versicherungssumme die Grundlage dafür, dass Sie im Schadensfall die bestmögliche
Entschädigung erhalten. Grundlage für die Bestimmung der für Ihr
Unternehmen passenden Versicherungssumme können beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihres Steuerberaters sein.

Im Allgemeinen wird es für Arbeitgeber immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter und Fachpersonal zu finden und kompetente
Kollegen längerfristig an das Unternehmen zu binden. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung können Sie hier den Unterschied
machen und sich für neues und bestehendes Personal in eine sehr
gute Position bringen.
Denn Arbeitnehmer sehen sich seit Jahren mit der Situation konfrontiert, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
immer mehr reduziert werden und sie sich den gewünschten Krankenversicherungsschutz nur durch eine private Zusatzversicherung
verschaffen können. Gerade für Mitarbeiter, die wegen der üblichen
Fragen zum Gesundheitszustand auf dem „freien Markt“ nur schwer
eine entsprechende Absicherung bekommen, können Sie so einen
signifikanten Mehrwert anbieten. Und auch direkt für Ihren Betrieb
hat eine bKV positive Auswirkungen. Erfahrungsgemäß steigt mit
zunehmendem Alter die Anzahl der Krankentage; auch die Ausfallzeiten der Mitarbeiter verlängern sich damit einhergehend. Dies
führt dann in der Regel dazu, dass die Produktivität in Ihrem Unternehmen nachlässt und gleichzeitig die krankheitsbedingten Kosten
steigen. Eine umfangreichere, bessere Krankenversicherung kann
dazu beitragen, dass erkrankte Kollegen schneller wieder genesen
und somit die Fehlzeiten geringer ausfallen.
Die betriebliche Krankenversicherung mit ihren verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ist ein hervorragendes und einfach installierbares Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer
Mitarbeiter. Sie erhöht die Motivation und senkt die Verweildauer
im Krankenstand. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene
Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenversicherungsergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten,
praktischen Nutzen bei (meist) keiner finanziellen Belastung haben,
führt die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung zu
einer echten Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

VVM-VersMakler GmbH

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