Wissenwertes aus der Risikovorsorge
„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der
Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu
umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen
kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen
sollte.
Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von
Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt haben sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren gehäuft. Der Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst,
Dr. Andreas Becker, behandelte das Thema im Jahr 2019 in einer
Untersuchung. Sein Resümee: Ausnahmslos jeder Ort in Deutschland hat ein vergleichbares Risiko, von einem Starkregenereignis
betroffen zu sein.
Fällt Regen, so versickert dieser entweder und findet seinen Weg
ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem
Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen allerdings
fällt in kurzer Zeit so viel Wasser vom Himmel, dass der Boden
es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche und anschwellende Gewässer können über die Ufer treten.
Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren. Die Folge: Es kommt zu einem Rückstau
Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser:
Kommt Wasser ins Haus, haben Sie einen Schaden – und meist
keinen kleinen. Holz und Parkett/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den
Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in Haus und Bausubstanz – vom Schmutz ganz zu schweigen
Mit dem Einschluss von Elementarschäden können Sie sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung respektive
ebensolchen Rückstau absichern. Dies sowohl in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung. Tut man das, kann man
sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen und Firmen beauftragen, die alles wieder herrichten. Sie selbst haben lediglich eine
Selbstbeteiligung zu tragen. Allerdings ist eine Elementardeckung
für manche Gegenden nur noch sehr schwer erhältlich und mitunter
auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Gerade angesichts
der bereits vor der Tür stehenden Herbststürme ist es sinnvoll, sich
darüber Gedanken zu machen.
Ist Zahnersatz auch für Sie ein Thema, das Ihnen Schweißperlen
auf die Stirn treibt? Beim Zahnersatz hängt die Höhe der Kosten
vom Umfang und der Qualität der anstehenden Maßnahmen ab. Ihr
Geldbeutel spielt da eine entscheidende Rolle.
Zahnkronen – der häufigste Zahnersatz – kosten im günstigsten
Fall (Stahlkrone, Import) etwa 250 bis 300 Euro, eine aufwendige
Vollkeramikkrone kann durchaus auch bis zu 1200 Euro kosten. Bei
den verschiedenen Varianten von Zahnbrücken fallen etwa 500 bis
1900 Euro an, bei Vollprothesen rund 700 bis 900 Euro. Der kostenintensivste Zahnersatz ist meist das Einsetzen von Teleskopprothesen. In den günstigsten Fällen werden hier Beträge ab 700 Euro
je Teleskopkrone fällig; je nach Ausstattung und Position können
aber durchaus Kosten von 2000 Euro pro Zahn anfallen.
Die Höhe des Anteils an den Gesamtkosten, der von Ihnen getragen
werden muss, ist abhängig von individuellen Entscheidungen wie
Umfang, Material und Qualität/Ausführung der Zahnersatzmaßnahme sowie der Kostenbeteiligung der GKV. Grundsätzlich lässt sich
feststellen, dass von einfacheren Leistungen ein prozentual höherer Anteil übernommen wird als von hochwertigen, möglicherweise
medizinisch gar nicht zwingend notwendigen (also eher kosmetisch
indizierten) Zahnersatzmaßnahmen. Auch der möglichst lückenlose
Nachweis eines Bonusheftes wirkt sich positiv auf den von Ihnen
selbst zu tragenden Eigenanteil aus.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Ihre Zähne können Sie sich recht unkompliziert von solchen, meist plötzlich auf Sie
zukommenden Kosten befreien. Nicht nur Zahnersatz, sondern auch
die professionelle Zahnreinigung wird, abhängig vom gewählten Tarif, erstattet. Selbst fehlende Zähne können mitversichert werden.
Mit der für Sie passenden Zahnzusatzversicherung können Sie auch
nach der Behandlung noch entspannt in die Zukunft lächeln.
Gefahren lauern überall – sowohl im Privaten wie auch im Berufsleben. Als Beamtenanwärter stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis und müssen deshalb auch bei der Wahl des eigenen Versicherungsschutzes auf einige Besonderheiten achten. Besonderes
Augenmerk sollten Sie deshalb auf diese drei Bereiche legen:
Sie haben die Wahl, ob Sie sich selbst privat versichern wollen oder
weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten. Meistens fällt die Entscheidung zugunsten der „Privaten“, da
durch die Beihilfeansprüche Ihr Dienstherr im Krankheitsfall bis zu
50 Prozent der Kosten übernimmt. Innerhalb der GKV gibt es einen
solchen Beihilfeanspruch nicht.
Als (späterer) Beamter können Sie zwar dienstunfähig werden, aber
grundsätzlich noch berufsfähig sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne expliziten Einschluss einer Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet Ihnen daher keinen optimalen Schutz. Bereits während Ihrer Anwärterzeit macht eine vollwertige Absicherung Sinn.
Denn einerseits werden mit steigendem Alter die Prämien teurer
und andererseits ist in jungen Jahren der Gesundheitszustand oft
besser – und somit der Versicherungsschutz leichter zu bekommen.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haften Beamte für Schäden, die sie
in Ausübung ihres Dienstes verursachen – und zwar persönlich und
in unbegrenzter Höhe! Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung mit integrierter Diensthaftpflichtversicherung zum Schutz vor
dienstrechtlichen Haftungs- und Kostenrisiken für Sie die wichtigste
Versicherung überhaupt.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.