VVM24VVM24VVM24
Mo.-Do. 9:00-17:00 Uhr, Fr. 9:00-15:00 Uhr
Neustraße 20, D-46236 Bottrop
VVM24VVM24VVM24

Tantiemen clever einsetzen und Steuern sparen! – Firmenkunden (Ausgabe 10/2021)

Istock 1192070239 2

Wissenwertes aus der Risikovorsorge

Mit einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise einer GmbH, lassen
sich gut Steuern sparen. Hier eine der Möglichkeiten:
Als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand kennen Sie die
jährlich wiederkehrende Thematik: Ihr Steuerberater sendet Ihnen
die Betriebswirtschaftliche Auswertung zu. Wenn das Jahr gut gelaufen ist, wird die Bilanz einen Gewinn ausweisen – und damit
auch Ihre gewinnabhängige Vergütung entsprechend hoch ausfallen. Das freut nicht nur Sie, sondern auch den Fiskus, denn bar
ausbezahlte Tantiemen sind richtig teuer! Bis zu 48 Prozent Steuerabzug (Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
kann das im schlimmsten Fall für Sie bedeuten. Wenn Sie möchten,
dass Ihr Anteil etwas größer und der des Finanzamts ein wenig geringer ausfällt, dann stehen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater
vor der Aufgabe, die zu erwartende Steuerlast möglichst risikoarm
zu minimieren. Das Mittel zum Zweck ist eine Umwandlung Ihrer
Tantieme in eine beitragsorientierte Pensionszusage

Ihr Anspruch auf Tantiemen wird erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern Sie nicht zivilrechtlich wirksam eine
andere Fälligkeit vereinbart haben. Ihre Tantieme wird vollständig
oder auch teilweise in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Dies geschieht steuerfrei und bewirkt, dass Ihr Einkommen
für dieses Jahr zwar reduziert wird, Sie dadurch aber eine geringere Steuerlast haben und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen. Und wie
wichtig eine solide Altersvorsorge ist, braucht hier nicht mehr extra
erwähnt zu werden. Ihre Steuerbelastung wird dadurch in die Zukunft verschoben, was für Sie zur Folge hat, dass Sie in der Regel
weniger Steuern auf das eingesetzte Kapital zahlen müssen, da Ihr Besonders positiv für Sie ist, dass Sie Ihre Tantiemen (oder auch
andere Bonifikationen) in unbegrenzter Höhe nach diesem Modell
in Ihre Altersvorsorge überführen können – und das vollkommen
flexibel, da Sie jedes Jahr wieder neu entscheiden können, ob und
wie viel Sie so umwandeln möchten.

Sie als Unternehmer müssen häufig Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber Ihren Geschäftspartnern übernehmen. Egal ob kleine Firma, mittelständischer Betrieb oder auch Existenzgründer: Wer
Aufträge gewinnen will, der muss Sicherheiten bieten. Vor allem im
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Landschafts- und Gartenbau,
im Maschinen- und Anlagenbau oder auch in verschiedenen weiteren Gewerken sind Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften etc. aus dem täglichen
Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Auch Bürgschaften gegenüber Ihren Arbeitnehmern für Altersteilzeit oder für Zeitguthaben
sind mittlerweile gang und gäbe.
Meistens verlangen die Auftraggeber Sicherheiten in Form von Sicherheitseinbehalten oder Bankbürgschaften. Denn jedem Auftraggeber ist natürlich daran gelegen, dass die gewünschte Leistung
auch zum vereinbarten Termin erbracht wird – sei es nun die Erbringung einer Arbeitsleistung, wie beispielsweise der Erweiterungsbau
eines Geschäftsgebäudes, oder die Lieferung einer bestellten Produktionsmaschine. Oft tritt die Hausbank als Bürge für die verlangten Sicherheiten ein. Dies belastet jedoch in der Regel die eigene
Kreditlinie – und das wiederum hat häufig eine deutliche Einschränkung Ihrer verfügbaren finanziellen Mittel zur Folge.
Mit einer Kautions- oder Bürgschaftsversicherung können Sie die
gewünschten Sicherheiten bieten und sich gleichzeitig Ihre Liquidität bewahren. Die laufenden Kosten für eine Versicherungslösung
sind in der Regel deutlich günstiger als bei einer Bank. Des Weiteren
ist jenseits Ihrer Hausbank eine breit gefächerte Palette von Gesellschaften für alle möglichen Bürgschaftsarten verfügbar.

Es geht schon wieder stark aufs Jahresende zu – und somit rückt
auch das Thema „Kraftfahrtversicherung“, speziell bei kleinen und
mittelgroßen Betrieben, wieder in den Fokus. Noch immer gibt es
viele Handwerksunternehmen, die ihre Fahrzeuge – analog zum
privaten Bereich – einzeln versichert haben. Dabei ist eine Flottenpolice aus vielen Gründen besser:
• Alle Fahrzeuge aus dem Fuhrpark kommen in einen „Versicherungs-Topf, der individuell für das einzelne Unternehmen existiert. Somit haben Sie deutlich weniger Verwaltungsaufwand.
• In Flottentarifen spielen „weiche“ Tarifmerkmale wie Nutzerkreis oder Jahreskilometerlaufleistung meistens keine Rolle.
• In der Regel entfällt die unterschiedliche Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Stattdessen gilt für gleichartige Fahrzeuge (z. B. Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger) der gleiche Preis
(Stückprämie).
• Neue Fahrzeuge können automatisch in den Flottenvertrag
aufgenommen werden.
• Auch das oder die Fahrzeug/e der Firmenleitung können im
Rahmen der Flottenlösung versichert werden.
Der Versicherungsschutz ist dabei nicht anders als bei Einzelpolicen auch: Kfz-Haftpflicht und Kasko. Gleichzeitig kann, je nach Versicherer, zur Gestaltung Ihres individuellen und bedarfsgerechten
Versicherungsschutzes eine Vielzahl von Leistungsbausteinen – wie
beispielsweise Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Eigenschäden
oder auch Schutzbriefleistungen – miteinbezogen werden.

Flottenlösungen sind bereits ab zwei Fahrzeugen verfügbar; und
nach oben sind dieser Anzahl kaum Grenzen gesetzt. Abhängig von
Ihrem konkreten Tätigkeitsbereich und dem bisherigen Schadensverlauf der zu versichernden Fahrzeuge lässt sich aus einer Vielzahl
von Versicherungsunternehmen der passende Partner für Ihre Firma
finden

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

VVM-VersMakler GmbH

D-46236 Bottrop
(Montag - Freitag)
08:00 - 17:00 Uhr