Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Die Energiewende findet bei Weitem nicht mehr nur im Privaten statt. Auch immer mehr Firmen produzieren ihren eigenen Strom und versorgen sich so zumindest teilweise selbst. In den meisten Fällen geschieht dies über Fotovoltaikanlagen, welche überwiegend auf den Dächern der Firmengebäude installiert sind. Je nach Größe und Leistungsstärke finden sich da häufig auch Anlagen mit enormem Anschaffungswert auf den Dächern der Betriebsgebäude. Solche Werte sollten natürlich auch adäquat abgesichert werden. Über die klassische Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sind Anlagen allerdings in der Regel lediglich gegen Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Sturm (über 60 Stundenkilometer), Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch abgesichert. Doch dass bei solch teuren Anlagen ein Versicherungsschutz sinnvoll ist, der weiter reicht, liegt auf der Hand. Spezialversicherungen für Fotovoltaikanlagen werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten und bieten hier deutlich umfangreicheren Schutz. Neben Beschädigungen durch Vandalismus oder Tierbiss sind auch Überspannungsschäden (unabhängig von der Ursache), Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler Gegenstand des Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Ertragsausfall bei Stillstand oder Defekten der Anlage versichert werden oder auch der Bruch der Paneelverglasung. Der genaue Leistungsumfang ist natürlich abhängig vom Tarifwerk des jeweiligen Anbieters. Doch es gibt auch bei den Spezialanbietern am Markt einen Punkt, der sich durchaus in manchen Tarifen als Achillesferse herausstellen kann: Seit Beginn der Pleitewelle bei den Solaranlagenherstellern zu Beginn der 2010er-Jahre sind viele Hersteller vom Markt verschwunden. Kann ein Defekt an Ihrer Anlage (z. B. am Wechselrichter) vom Hersteller nicht mehr behoben werden, weil es ihn durch Insolvenz nicht mehr gibt – und das ist eben gerade bei den Fotovoltaikherstellern ein weitverbreitetes Problem –, dann erstatten die meisten Tarife, die Sie direkt beim Versicherer bekommen, nur noch den Zeitwert. Und dieser dürfte schon nach relativ wenigen Jahren ziemlich niedrig ausfallen. Ob man die Anlage mit dem Bauteil eines anderen Herstellers reparieren kann, kommt auf den Einzelfall an. Falls nicht, muss zwangsläufig individuell repariert oder gegebenenfalls auch nachgebaut werden. So oder so tut sich durch die Zeitwerterstattung eine ordentliche Lücke auf, die schnell eine empfindliche Scharte in die eigentlich so positive Kosten-Nutzen-Bilanz Ihrer Anlage schlägt. Glücklicherweise können wir dieses Problem mit unseren Möglichkeiten aus der Welt schaffen. Sie gehen andere Wege bei der alternativen Energieerzeugung und nutzen ein Windrad, ein Blockheizkraftwerk oder eine ganz andere Anlage? Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.
Wenn Sie als Unternehmen den Zahlungen Ihrer Kunden oder Auftraggeber hinterherrennen müssen, ist das einerseits unangenehm und zeitraubend. Andererseits aber kann das auch ganz schnell die Existenz Ihres Betriebs in Gefahr bringen. Schlechte Zahlungsmoral bedeutet für Sie in der Regel ein Loch in der Kasse und infolgedessen mehr Arbeitsaufwand und mehr Kosten – von Ihren Nerven ganz zu schweigen. Haben Sie schon darüber nachgedacht, diese zusätzlichen Tätigkeiten auszulagern und an spezialisierte Fachleute zu übergeben, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können? Im Rahmen einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung bieten viele Versicherungsgesellschaften die Übernahme des Forderungsmanagements an und kümmern sich dann um die Eintreibung Ihrer offenen Rechnungen. Der wichtigste Faktor für die Übernahme dieser Tätigkeiten durch den Rechtsschutzversicherer beziehungsweise durch einen von diesem eingesetzten Dienstleister ist, dass es sich grundsätzlich um unstrittige Forderungen handeln muss. In diesem Bereich kümmert sich dann der Versicherer beispielsweise um das außergerichtliche Mahnen der säumigen Schuldner. Wenn auch dies erfolglos verläuft, wird das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsverfahren vorangetrieben. Manche Versicherer bieten auch an, bereits im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung Auskünfte zur Bonität und zur Zahlungsmoral Ihrer potenziellen Kunden einzuholen. Somit lassen sich mitunter etwaige nervenaufreibende Kundenbeziehungen schon im Vorfeld erkennen und gegebenenfalls vermeiden. Für strittige Forderungen kann ein Vertragsrechtsschutz als Zusatzbaustein die rettende Lösung sein. Diesen bieten einige Versicherer inzwischen in vielen Branchen wieder an. Gerne prüfen wir bei Interesse, ob dieser sinnvolle Schutz auch für Sie möglich ist.
Einige Ihrer Mitarbeiter werden hin und wieder auf Dienstreise geschickt? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen, denn eine Dienstreise birgt finanzielle Risiken, die Sie möglicherweise noch nicht berücksichtigt haben. Die Globalisierung schreitet immer weiter voran – und mit ihr nehmen natürlich auch die In- und Auslandsreisen zu. Auch die Vernetzung zwischen deutschen und ausländischen Firmen führt zu vermehrten Reisen. Sicher, coronabedingt mussten vor allem in der letzten Zeit auch Dienstreisen vertagt werden. Video- und Telefonkonferenzen stellen hier eine gute Alternative dar, zumindest kurzoder mittelfristig. Längerfristig können Unternehmer jedoch nicht auf den direkten Austausch vor Ort verzichten. Sie als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter. Kommt nun also einer Ihrer Mitarbeiter auf einer Geschäftsreise zu Schaden, so haben Sie sich hierfür zu verantworten. Und das kann schnell teuer werden, denn es sind nicht alle Verletzungs- oder Krankheitsrisiken durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Eine Reise, beispielsweise in die USA, kann so schnell zum finanziellen Fiasko werden. Die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Angestellten kommt nicht für eine ärztliche Behandlung in den USA auf. Die Berufsgenossenschaft schützt nur dann, wenn ein Unfall im Rahmen einer unmittelbar beruflich bedingten Tätigkeit passiert. Lücken bestehen also unter anderem, wenn der Mitarbeiter privat unterwegs ist, z. B. nach Feierabend. Muss Ihr Mitarbeiter also im Worst Case in einem amerikanischen Krankenhaus behandelt werden, haben Sie die kompletten Kosten zu tragen. Zum Glück lassen sich jedoch derartige Risiken absichern. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische und zahnmedizinische Behandlung im Ausland. Falls ein Rücktransport ins Heimatland notwendig ist, ist auch dieser finanziell abgedeckt. Zudem sind Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen sowie Überführungskosten versichert. Vermeiden Sie unnötige Kostenfallen und sichern Sie die Geschäftsreisen Ihres Unternehmens mit einer Dienstreiseversicherung ab.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.