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Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden! – Firmenkunden (Ausgabe 10/2017)

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Wissenwertes aus der Risikovorsorge

Wer selbständig ist, der braucht in der Regel auch ein odermehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobilsein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert? „und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist, und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden möglichst frisch begutachtet werden kann und der Schaden über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“ der Jahre, die so mancher Leasingrückläufer angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären. Wir sind immer für Sie da!

Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse Wert darauf legen, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung mit eingeschlossen wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird dieser Zeitwert (grundsätzlich) als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der vereinbarten jährlichen Fahrleistung allerdingseinen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenzeitpunkt den Zeitwert, tut sich eine Lücke auf, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Mehr kalkulierbare Sicherheit

Rechtliche Auseinandersetzungen sind im Geschäftsleben früher oder später unausweichlich. Seien es Probleme mit Mitarbeitern, zahlfaule Kunden oder Ärger mit Ämtern. Ein Rechtsschutzvertrag stärkt Ihnen im Fall der Fälle den Rücken, damit Sie Ihrem Streitgegner mindestens auf Augenhöhe begegnen können. Etwa 15 % aller Leistungen, die Gewerbetreibende aus ihren Rechtsschutzverträgen beziehen, fallen auf die Beratung in Folge eines Verkehrsunfalls. Hierunter kann auch die Verteidigung eines Mitarbeiters fallen, dem ein Fahrverbot droht. Dass Ihre Leute möglichsteinsatzfähig bleiben, ist sicherlich in Ihrem Interesse. Da die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter nicht immer harmonisch zu beenden ist, nimmt auch die Zahl der Fälle zu, die vor dem Arbeitsgericht landen. Selbst bei einfachst gelagerten Fällen laufen hier schnell Kosten von 1.000 Euro und mehr auf. In der ersten Instanz zahlt hier jeder Streitgegner seine eigenen Kosten – bzw. der Rechtsschutzvertrag springt dafür ein. Säumige Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen, können für jeden Betrieb existenzbedrohend sein. Jeder Rechtsschutzversicherer kooperiert mit Inkassodienstleistern, über die Ihnen ein kostenfreier Inkassoservice an die Hand gegeben wird. Lassen Sie künftig einfach die Profis machen. Auch Ihr Privatleben und das Ihrer Familie sind in aller Regel über so einen Vertrag mit abgesichert. Wer Kinder hat, die auf einer Klassenfahrt durch die Unachtsamkeit der begleitenden Lehrkraft zu Schaden kommen, wird froh sein, sich vom Anwalt gegen die Diensthaftpflicht der Lehrkraft vertreten lassen zu können. Das spart Ärger, das spart Zeit und vermeidet (faule) Kompromisse. Sie vermieten? Dann ist auch ein Vermieter-RS einschließbar. Ist eine Wohnungsräumung nicht zu vermeiden, denken Sie mit Freude an den Tag des Vertragsabschlusses. Schnell kommt hier ein fünfstelliger Betrag für Gericht, Gerichtsvollzieher und Einlagerung zusammen, die erst einmal bei Ihnen hängen bleiben, wenn Ihr Mieter nicht zahlungsfähig ist. In der Summe bietet Ihnen ein moderner Rechtsschutzvertrag sehr, sehr viel. Was im Detail für Sie und Ihren Betrieb möglich ist und wie preiswert dieser sinnvolle Schutz zu haben ist, zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie uns wissen, wann es bei Ihnen passt. Sie werden begeistert sein!

Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis es passiert. So könnte es sich dann zutragen: Einer Ihrer Mitarbeiter öffnet die „Versandbestätigung“ von DHL.ru oder die „Rechnung „der Telecom.com und plötzlich ist Ihr ganzes Netzwerk lahmgelegt. Vielleicht passiert im ersten Moment auch gar nichts- zumindest nichts, was sie bemerken. Im Hintergrund werden aber Ihre Cookies mit den gespeicherten Passwörtern ausgelesen, TANs beim Onlinebanking abgefischt oder die Bankdaten Ihrer Kunden aus Ihrer Buchhaltung gelesen. Wenn sich dann ein paar Wochen später die Anrufe häufen, weshalb Sie 10 Euro vom Konto des Kunden abgebucht haben und das offenbar von nahezu jedem Kunden, dämmert Ihnen, dass irgendwas nicht stimmen kann. So oder so ähnlich kann es sich zutragen. Vielleicht auch ganz anders, die von Jahr zu Jahr zunehmende Anzahl von Cyber-Angriffen gibt aber wenig Anlass, optimistisch zu sein. Speziell kleinere und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus von Hakern und Cyber-Kriminellen. In der Regel schlecht geschützt und wenig für die Gefahren sensibilisiert, sind sie meistleichte Beute. Ob letztlich Ihr Unternehmen selbst oder aber Ihre Geschäftspartner die Geschädigten sind, das ist fast egal. So oder so bedeutet es Kosten! Kosten, die Sie auf eine Cyber-Versicherung auslagern können. Wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, kontakieren Sie uns.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge einige Neuerungen bringen, über die wir Sie gerne aufklären.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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