Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Und was macht Ihr Kind nach dem Schulabschluss?
Haben Sie ein Kind, das wie rund 522.000 anderer junger Menschen dieses Jahr seine Berufsausbildung beginnt? Dann gratulieren wir! Eine solide Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft. Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert. Zwar ist es in aller Regel in gängigen Versicherungsspartenwie z. B. Privathaftpflicht und Rechtsschutz für die Dauer der Berufsausbildung noch mitversichert, es tun sich aber neue Probleme auf, die soeben noch preiswert gelöst werden können. Vor allem die Absicherung der Arbeitskraft stellt eine unglaublich wichtige Aufgabe dar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ihr Kind derzeit für alles andere mehr interessieren dürfte als für notwendigen Versicherungsschutz. Daher sind Sie gefragt, die Weichen rechtzeitig zu stellen, bevor es durch Krankheit oder Unfall schwierig wird, diesen wertvollen Berufsunfähigkeitsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten. Ob es da nicht auch eine gesetzliche Absicherung gibt? Jein, es gibt die Erwerbsminderungsrente, deren Leistungen aber winzig sind. Selbst in der maximalen Stufe werden nur rund 40 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Da kann man flapsig sagen: „Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.“ Allerdings muss man mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt haben, bevor dieser Schutzüberhaupt greift. Ein Auszubildender wird normalerweise also noch keinen Schutz genießen. Daher gilt speziell bei Auszubildenden: Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott – und der Schutz ist zudem auch ausreichend hoch. Zudem wird hochwertiger Schutz für Ihr Kind nie mehr so preiswert zuhaben sein wie heute. Gehen Sie hier nicht leichtsinnig ein unnötiges Risiko ein! Gerne besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind, welche Absicherungen getroffen werden sollten und welche staatlichen Fördermöglichkeiten Ihrem Kind nun offen stehen. Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam an der finanziellen Zukunft Ihres Kindes bauen können.
Und sparen?
Ihr Kind verdient soeben evtl. zum ersten Mal überhaupt eigenes Geld. Da wird natürlich auch Sparen ein Thema – wer nichts spart, der erreicht auch nichts. Der Gesetzgeber fördert das Sparen der Bürger seit vielen Jahren. Vor allem zwei Förderungen sind wie gemacht für die niedrigen Einkommen von Auszubildenden:
Arbeitnehmersparzulage
Werden Vermögenswirksame Leistungen in einen Bau- oder Fondssparvertrag eingezahlt, zahlt der Fiskus zumindest zu einem Teil der Beiträge noch etwas dazu. Bis zu 20 % Arbeitnehmersparzulage machen das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen auch ohne Arbeitgeberzuschuss für Auszubildende interessant.
Riesterförderung
Altersvorsorge über einen Riestervertrag ist ebenfalls eine für Azubis sehr hoch geförderte Sparform. Der Staat beteiligt sich Jahr für Jahr mindestens mit der Grundförderung von 154 Euro am Sparen. Ist Ihr Kind unter 25, erhält es im ersten Jahr zusätzlich noch eine Zuzahlung i. H. v. 200 Euro („Berufsstarterbens“). Meist genügt es, wenn ein Auszubildender nur 5 bis 10 Euro im Monat selbst dazu zahlt.
Ausführlichere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der 1914er-Wert muss stimmen – auch im Jahr 2017!
Wer ein Haus hat, der braucht natürlich auch eine Versicherung dafür – schließlich handelt es sich beim eigenen Heim um eine der größten Investitionen, die ein Normalbürger in seinem Leben tätigt. Neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, der die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und mindestens auch eine Deckung für Elementarschäden beinhalten sollte, ist vor allem die Versicherungssumme, ein wesentlicher Punkt Ihrer Police. In der Regel wird dieser als 1914er-Wert ausgewiesen. 1914 war das letzte Jahr mit linearer Preisentwicklung. Um den verschiedenen Gebäuden im Land eine gemeinsame Berechnungsgrundlage zu bieten, wurde dieses heute historisch anmutende Jahr gewählt. Bei jüngeren Häusern muss auf diesen Wert umgerechnet werden, was auf verschiedene Arten möglich ist. Nun verändern sich Häuser im Lauf der Jahre erfahrungsgemäß: Umbauten, Anbauten, Nebengebäude, qualitative Verbesserungen … Schnell stimmt der irgendwann berechnete 1914er-Wert dann nicht mehr. Damit ist dann auch die Basis gelegt, dass Sie im Schadensfall nicht mehr ausreichend, sondern nur noch anteilig entschädigt werden – es ist ja auch nur ein Teil des Gesamtwerts versichert worden. Wir empfehlen daher, den1914er Wert regelmäßig zu überprüfen. Gerne nehmen wir eine aktuelle Einwertung Ihres Eigenheims vor. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie daran interessiert sind. Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein!
Vom ungewollten Deckakt …
Tiere folgen bekanntlich gerne ihrer Natur. Da wird auch nicht lange Herrchen oder Frauchen um Erlaubnis gefragt, denn Gelegenheit macht Liebe … So ein nicht genehmigtes Stelldichein zweier Hunde kann recht unangenehme, zuweilen sehr teure Folgen haben. Wird eine Rassehündin von einem anders rassigen Hund gedeckt, kann der Halter der Hündin die Kosten des Trächtigkeitsabbruchs beim Halter des Rüden einfordern. Rechtlich ist der ungewollte Deckakt als Sachbeschädigung zu werten. Nun mag man von Mischlingswelpen halten, was man mag. Es gibt aber auch viele Fälle, bei denen der ungeplante Nachwuchs zu massiven gesundheitlichen Schäden führte. Meist ist dies der Fall, wenn Hunderassen sehr unterschiedlicher Größe sich paaren. Solche Fälle führen Jahr für Jahr zum Tod der Hündin beim Gebären. Hier wurden in der Vergangenheit bereits fünfstellige Schadenersatzforderungen gestellt. Wohl dem, der diesen Leistungspunkt in seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung hat. So wird nicht nur der entstandene Schaden erstattet, sondern auch unbegründete Forderungen abgewehrt und sei es nur der Höhe nach. War diese sinnvolle Leistungserweiterung früher nur selten in den Tarifen der verschiedenen Versicherer zu finden, hat sich hier das Angebot dem Bedarf der Kunden angepasst. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr vorhandener Schutz entsprechend ausgestattet ist. Bei Bedarf finden wir auch einen leistungsstärkeren Anbieter auf der Höhe der Zeit. Kontaktieren Sie uns einfach!
Hätten Sie es gewusst?
Seit 1990 hat sich die Anzahl der 80-Jährigen verdoppelt. Bis 2040 wird sich ihre Zahl erneut verdoppeln. Davon auszugehen, dass unsere Sozialsysteme (Pflege, Rente, Krankenversicherung …) das irgendwie stemmen können, scheint utopisch. Eigene Vorsorge wird noch bedeutender werden als sie heute schon ist!
Kirchweihen und andere Volksfeste sollten immer durch eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert werden, damit es den Ausrichtern im Schadenfall finanziell nicht das Genick bricht.