Sind Sie auch auf Messe?
Laut Expodatabase gibt es allein in Deutschland jährlich mindestens 2.800 Branchenmessen. Dazu dürften noch kleinere regionale Veranstaltungen wie Gewerbeschauen, Gesundheitstage etc. kommen. Und Ausstellungen gibt es ja auch noch zuhauf…
Diese Möglichkeiten, sich als Unternehmen zu präsentieren, seine Waren vorzustellen oder Mitarbeiter zu werben, wird von vielen Firmen gerne angenommen. Ein Messestand, etwas Technik, Prospekte, Werbegeschenke, – schnell hat man da ein paar Tausender an Materialwert im Gepäck, die durch Transport, unübliche örtliche Gegebenheiten, starken Publikumsverkehr etc. sehr viel mehr Gefahren ausgesetzt sind als im heimischen Betriebsgebäude. Dass es auf einer Messe zu Beschädigungen kommt oder einzelne Gegenstände – weshalb auch immer – abhandenkommen, darf also niemanden überraschen. Ärgerlich bleibt das aber natürlich dennoch. Zumal sich hier automatisch die Frage stellt, wer für den Schaden aufkommt. In Ermangelung anderer potenzieller Verantwortlicher werden oft die Messeveranstalter mit solchen Ansprüchen angegangen.
Diese versuchen daher nicht selten, sich damit vor solchen (in der Regel unbegründeten) Ansprüchen, dem damit verbundenen Aufwand und der Verstimmung beim Anspruchsteller zu schützen, indem sie den Abschluss einer Messeversicherung vorschreiben. Grundsätzlich ist das eine sehr gute Idee, denn genau für solche Schadensfälle, die auf Messe passieren, ist diese Sparte auch da. Auch wir empfehlen daher den Abschluss eines solchen Vertrags vor jedem Messeeinsatz. Der Messe-Ort fällt in aller Regel nicht unter den Schutz Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung. Daher muss ein alternativer Schutz für diese Zeit geschaffen werden. Unnötige Risiken sollten immer vermieden werden, finden Sie nicht?
Es kommt häufiger vor, dass Messeveranstalter mit der Anmeldung auch gleich eine Empfehlung aussprechen, wo man seine Messeversicherung abschließen kann. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieser Empfehlung nicht automatisch folgen. Zu leicht können hier Lücken im Versicherungsschutz vorhanden sein, die im Schadensfallschmerzen. Wirklich leistungsstarke Tarife liegen preislichen aller Regel auf ähnlichem, wenn nicht sogar identischem Niveau. Gerne suchen wir Ihnen vor Ihrem nächsten Messeeinsatz ein Produkt, das passt. Fragen Sie uns bitte rechtzeitig nach einem Angebot. Wir helfen Ihnen auch in diesem Bereich sehr gerne weiter!
Ein winziger Auszug des Schutzes einer guten Messeversicherung:
- Schäden durch Streik, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen während des Transportes
- Auf- und Abbau von Ausstellungs-/Messeständen gilt nicht als Montage/Demontage
- Persönliches Eigentum der Standbeauftragten ist bis zu einer gewissen, angemessenen Summe mitversichert (ggf. konkrete Aufzählung der vom Schutz ausgenommenen Sachen)
- Übernahme von Express-/Luftfrachtmehrkosten bis zu einer gewissen, angemessenen Summe
- Schutz auch für die Dauer der Lagerung vor Beginn oder nach Beendigung der Messe
Bilden Sie dieses Jahr aus?
Ausbildungsbetriebe müssen bereits eine ganze Reihe von Regelungen und Auflagen beachten. Der Einsatz lohnt sich aber, zieht man sich doch so seinen eigenen Nachwuchs genauso heran, wie man ihn später auch für die optimale Erledigung der betrieblichen Abläufe benötigt. In gewissem Umfang obliegt Ihnen für diese jungen, oft noch minderjährigen Menschen auch eine Fürsorgepflicht. An diese appellierend, bitten wir zu bedenken, dass die soziale Absicherung Ihrer jüngsten Zugänge ausgesprochen bescheiden ist. Ihre Auszubildenden nehmen im Regelfall genauso am Arbeitsleben teil wie Ihre ausgelernten Mitarbeiter. Dazu kommen aber noch Fahrten zur Berufsschule und ggf. externen Schulungen (z. B. Prüfungsvorbereitung). Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Ihre Auszubildenden auch vollen Versicherungsschutz – der ist aber primär auf die Übernahme von Behandlungs- und Reha Kosten nach einem Arbeitsunfall ausgelegt. Bleibt eine dauerhafte Schädigung zurück, zahlt die Berufsgenossenschaft nur eine sehr bescheidene Unfallrente, sofern auch ein bestimmter Grad der Schädigung überschritten wurde. Für die Kosten, die Behinderung im Alltag mit sich bringt, genügt das nicht. Bitte schließen Sie Ihre Azubis daher möglichst vom ersten Tag an in die Gruppenunfallversicherung Ihres Betriebs ein. Besteht noch kein solcher Vertrag, raten wir, zumindest für Ihre schutzbedürftigsten Mitarbeiter für soliden Unfallschutz zu sorgen. Hierfür besteht natürlich keine gesetzliche, evtl. aber doch eine moralische Verpflichtung. Auch für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall der angestrebte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann, haben Ihre Schützlinge keinerlei Absicherung. Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rente müsste zunächst eine fünfjährige Wartezeit erfüllt werden, was bei Auszubildenden in der Regel nicht der Fall ist. Auszubildende wissen altersbedingt noch nicht viel über solche Dinge – und auch die Eltern, die natürlich immer noch ein Wörtchen mitzureden haben, machen sich leider viel zu selten einen Kopf über die notwendige Absicherung ihrer Sprösslinge. Geben Sie daher einen eindeutigen Hinweis an Azubis und Eltern, dass privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden muss. Gerne übernehmen wir diese Aufklärungsarbeit auch für Sie, wenn Sie möchten. Wir unterstützen Sie gerne!
Weiß Ihre Betriebshaftpflicht, was Sie alles arbeiten?
Die Frage mag auf den ersten Blick ein wenig blöd klingen, ist aber bedauerlicherweise durchaus berechtigt. In der Praxis stößt man sehr oft auf Betriebe, die neben ihrer Kerntätigkeit auch noch weitere Dienste anbieten – teilweise haben diese dann gar nichts mit der eigentlichen Kerntätigkeit zu tun. Ein Beispiel hierfür wäre ein Kachelofenbaubetrieb, der auch umfangreiche Fliesenlehraufträge für Kunden ausführt. Für solche Fälle existieren bereits Gerichtsurteile, dass der Versicherer für Schäden aus der Ausübung weiterer Tätigkeiten nicht leisten muss („Kachelofenbauerurteil“, OLG Brandenburg, Az. 11 U 90/10). Setzen Sie bitte nicht Ihre berufliche Existenz aufs Spiel, nur weil Ihnen ein Tätigkeitsfeld nicht erwähnenswert schien. Bitte informieren Sie uns über alle Tätigkeiten, die Ihr Betrieb inzwischen noch ausübt. Zusätzlich noch mit einer Gewichtung Ihres Jahresumsatzes in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Wir informieren Ihren Haftpflichtversicherer entsprechend und verhandeln mit diesem, wie Ihr Versicherungsschutz „rund“ bleibt und weiterhin den Schutz bietet, den Sie erwarten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir hier nur dann für Sie tätig werden können, wenn Sie uns über Veränderungen oder Erweiterungen in Ihrem Betrieb informieren. Wir sind Ihr Partner in Versicherungsdingen und benötigen für unsere Arbeit Ihre Mithilfe und Informationen. Wir sind sehr gerne für Sie da!
Hätten Sie’s gewusst?
Seit dem 1. August dürfen nur noch Fachbetriebe oberirdische Heizöltanks (> 1.000 Liter) errichten, reparieren, reinigen und stilllegen.