Ausbildungsstart? Zeit für Arbeitskraftabsicherung!
Der Start in die Ausbildung ist ein wichtiger Schritt: eigenes Einkommen, neue Verantwortung und die ersten konkreten Pläne für die Zukunft. Zwischen Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und dem ersten Gehalt gibt es allerdings ein Thema, das leicht übersehen wird: Was passiert, wenn die eigene Arbeitskraft durch Krankheit oder einen Unfall dauerhaft eingeschränkt ist?
Mit Beginn der Ausbildung wird die eigene Arbeitskraft zur finanziellen Grundlage. Vom Einkommen werden vielleicht das erste Auto, die eigene Wohnung oder einfach mehr persönliche Unabhängigkeit finanziert. Fällt dieses Einkommen längerfristig weg, können diese Pläne schnell ins Wanken geraten.
Dabei sind nicht nur schwere Unfälle ein Risiko. Auch Erkrankungen können dazu führen, dass der zu erlernende Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Absicherung – gerade bei jungen Menschen am Anfang ihres Berufslebens – ist meist nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensunterhalt zu finanzieren.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist deshalb bereits zum Ausbildungsstart sinnvoll. Sie zahlt bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eine vereinbarte monatliche Rente und hilft damit, die finanziellen Folgen abzufedern.
Wer jung und gesund ist, hat häufig gute Voraussetzungen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn bei der Kalkulation spielen unter anderem das Eintrittsalter, der ausgeübte Beruf und der Gesundheitszustand eine Rolle. Später auftretende Erkrankungen können den Abschluss erschweren, zu Leistungsausschlüssen oder höheren Beiträgen führen.
Wichtig ist außerdem, nicht nur auf den heutigen Bedarf zu schauen. Mit den Jahren steigen in der Regel Einkommen und finanzielle Verpflichtungen. Ein guter Vertrag sollte deshalb Möglichkeiten bieten, den Versicherungsschutz später anzupassen – beispielsweise nach Abschluss der Ausbildung, bei einem deutlichen Gehaltssprung, einer Heirat oder dem Kauf einer Immobilie.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt auch vom Ausbildungsberuf ab. Tätigkeit, Berufsgruppe, gewünschte Rentenhöhe und Vertragsbedingungen können den Beitrag und die Qualität des Schutzes erheblich beeinflussen. Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung können je nach persönlicher Situation auch andere Formen der Absicherung infrage kommen, zum Beispiel eine Grundfähigkeitenversicherung.
Unser Tipp: Der Beginn einer Ausbildung ist ein guter Anlass, die eigene Absicherung erstmals grundsätzlich zu prüfen. Denn wer früh vorsorgt, schützt nicht nur sein erstes Gehalt, sondern vor allem die finanzielle Grundlage für viele Pläne, die noch kommen.
Schäden durch Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Die kompakten Solaranlagen für Balkon, Terrasse oder Fassade ermöglichen es, einen Teil des eigenen Strombedarfs selbst zu erzeugen. Doch auch von den kleinen Anlagen können Schäden ausgehen – und dann stellt sich schnell die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz.
Sturm und Hagel können beispielsweise Solarmodule beschädigen oder aus ihrer Befestigung lösen. Fällt ein Modul vom Balkon und beschädigt ein geparktes Fahrzeug oder verletzt eine Person, können erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen.
Auch technische Defekte sind möglich: Fehler an Wechselrichtern, Steckverbindungen oder anderen Komponenten können im ungünstigsten Fall einen Brand verursachen und Schäden am Gebäude oder Hausrat nach sich ziehen.
Welche Versicherung für einen Schaden aufkommt, hängt von den Umständen und vom jeweiligen Vertrag ab. Je nach Schadenart können unter anderem die Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eine Rolle spielen. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang das Balkonkraftwerk sowie daraus entstehende Schäden im konkreten Tarif versichert sind.
Wer bereits ein Balkonkraftwerk betreibt oder die Anschaffung plant, sollte deshalb seinen Versicherungsschutz prüfen lassen. Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Zahnersatz, Kieferorthopädie und mehr
Ein strahlendes Lächeln ist viel wert – eine hochwertige Zahnbehandlung kann allerdings schnell teuer werden. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht bei jeder Behandlung sämtliche Kosten. Vor allem bei Zahnersatz, hochwertigen Versorgungen und kieferorthopädischen Leistungen können erhebliche Eigenanteile entstehen.
Bei Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel einen befundbezogenen Festzuschuss. Wer sich beispielsweise statt einer einfachen Regelversorgung für eine aufwendigere Krone, Brücke oder ein Implantat entscheidet, muss die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft kann den Zuschuss erhöhen – eine vollständige Kostenübernahme bedeutet das jedoch nicht automatisch.
Auch Kieferorthopädie kann zur finanziellen Belastung werden. Bei Kindern und Jugendlichen richtet sich die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem nach dem Schweregrad der Fehlstellung. Zusatzleistungen oder bestimmte Behandlungsmethoden können privat zu zahlen sein. Bei Erwachsenen werden kieferorthopädische Behandlungen nur in besonderen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Hinzu kommen Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, hochwertige Füllungen oder besondere Behandlungsverfahren, bei denen je nach Krankenkasse und Behandlung ebenfalls Eigenkosten entstehen können.
Eine persönliche Beratung kann Ihnen helfen, eine passende Absicherung zu finden und mögliche finanzielle Lücken zu reduzieren. Wer das Thema angehen möchte, kann sich jederzeit gern bei uns melden.
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Stand: 2026-09-P
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Dieses Druckstück mit Leistungsvergleich dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Übersicht und Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernimmt eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten und allgemeinen Hinweise.
Ihre Interessen – unsere Bitte: Geben Sie uns immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel Beginn oder Ende der Berufsausbildung, Schule oder Studium, Bundeswehr, Hauskauf/-bau, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Beginn von Pflegebedürftigkeit, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei der Kfz-Nutzung oder Prüfen der Kaskodeckung.
Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsschutz führen. Dazu informieren können wir Sie aber nur, wenn Sie uns dies möglichst schon im Vorfeld mitteilen.
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