Läuft Ihr Betrieb weiter, wenn Sie ausfallen?
Viele Selbstständige, Praxisinhaber oder Unternehmer tragen in ihrem Betrieb eine Schlüsselrolle. Fällt diese Person durch Krankheit oder Unfall längere Zeit aus, hat das oft weitreichende Folgen: Einnahmen sinken oder brechen weg, während laufende Kosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten, Kredite oder Versicherungsbeiträge weiterlaufen. Gerade für kleinere Betriebe oder Praxen kann das existenzbedrohend sein.
Eine Praxisausfallversicherung kann hier ein wichtiger Baustein sein. Sie soll dabei helfen, den Betrieb finanziell zu stabilisieren, wenn der Inhaber krankheits- oder unfallbedingt vorübergehend ausfällt. Je nach Vertragsgestaltung können laufende Kosten abgesichert und wirtschaftliche Einbußen abgefedert werden. Daneben lassen sich häufig auch sogenannte Vertreterkosten mitversichern. Das kann zum Beispiel dann wichtig sein, wenn der Inhaber einer Arztpraxis erkrankt und für die Dauer des Ausfalls ein anderer Arzt als Vertreter eingesetzt wird, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten. Ziel ist es, dem Betrieb Zeit zu verschaffen, bis die betroffene Person wieder gesund und einsatzbereit ist.
Dabei geht es nicht nur darum, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Eine passende Absicherung trägt auch dazu bei, den Fortbestand des Betriebs zu sichern, Kunden- oder Patientenbeziehungen nicht zu gefährden und Arbeitsplätze zu erhalten. Bei inhabergeführten Betrieben und Praxen ist der Ausfall der zentralen Person häufig nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Umso wichtiger ist es, dieses Risiko frühzeitig in die eigene Vorsorgeplanung einzubeziehen.
Ein wesentlicher Unterschied besteht dabei zum Krankentagegeld, an das Sie an dieser Stelle vielleicht ebenfalls gedacht haben: Ein Krankentagegeld dient in erster Linie dazu, das persönliche Einkommen zu ersetzen. Die Leistung wird daher als Einkommensersatz betrachtet, d. h., sie dient der privaten Absicherung, weshalb Beiträge hierfür nicht als Betriebsausgaben gelten. Das kann bei einer passend ausgestalteten betrieblichen Ausfalllösung anders zu bewerten sein: Bei einer Praxisausfallversicherung steht nicht der private Lebensunterhalt im Mittelpunkt, sondern der Betrieb selbst. Diese Versicherungsleistung dient zur Abdeckung betrieblicher Ausfälle und laufender Kosten. Das kann je nach Situation ein entscheidender Vorteil sein. Die steuerliche Einordnung sollte jedoch immer individuell geprüft werden.
Praxisinhaber und Selbstständige sollten sich daher nicht nur die Frage stellen, wovon sie leben, wenn sie erkrankt sind. Ebenso wichtig ist die Frage, wie der eigene Betrieb weiterlaufen kann. Wer Verantwortung für Mitarbeiter, Kunden/Patienten und laufende Verpflichtungen trägt, sollte dieses Risiko nicht unterschätzen.
Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Praxisausfallversicherung zu Ihrer betrieblichen Situation passt und welche Absicherung sinnvoll ist. Vereinbaren Sie am besten gleich ein Beratungsgespräch.
Neue Chancen für Selbstständige
Für viele Selbstständige ist das Thema Altersvorsorge etwas, das im Tagesgeschäft oft hinten anstehen muss. Dabei ist gerade bei Unternehmern die private Vorsorge besonders wichtig, weil nicht immer in gleichem Umfang Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Laufende Kosten durch Personal oder Steuern, Investitionen für den Betrieb oder Rücklagen für das Unternehmen stehen jedoch oft zuerst im Fokus.
Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot, das ab 2027 eingeführt wird, könnte hier jedoch ein neuer Baustein dazukommen, denn auch Selbstständige sollen künftig von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren können. Damit eröffnet sich also eine neue zusätzliche Möglichkeit, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Wichtig bleibt jedoch die Tatsache, dass nicht jede Lösung zu jeder Lebenssituation passt. Familiäre Verpflichtungen beispielsweise, das Einkommen oder bereits bestehende Vorsorge sollten zusammen mit der eigenen Risikobereitschaft betrachtet werden. Gerade Selbstständige sollten daher rechtzeitig prüfen lassen, welche Rolle das neue Altersvorsorgedepot künftig in ihrer Gesamtstrategie spielen kann.
Sprechen Sie uns hierzu gern an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Altersvorsorge strukturiert zu betrachten und passende Möglichkeiten für Ihre persönliche und unternehmerische Situation zu finden.
Werkzeug und Co. sinnvoll absichern
Für Handwerker und Unternehmer im Bau- oder Baunebengewerbe gehört es zum Alltag, Werkzeuge, Maschinen und Material zu transportieren, auf der Baustelle zwischenzulagern oder mitunter über Nacht in Containern oder Bauwagen aufzubewahren. Wenn dann am nächsten Morgen plötzlich Geräte fehlen oder Arbeitsmaterial beschädigt aufgefunden wird, ist das nicht nur ärgerlich, sondern es kann auch schnell sehr teuer werden und den gesamten Arbeitsauftrag gefährden.
Eine Werkverkehrsversicherung kann das finanzielle Risiko minimieren. Sie schützt Maschinen und Arbeitsmaterialien vor den teuren Folgen verschiedener Schäden. Versichert sein können unter anderem Beschädigungen durch einen Verkehrsunfall, Brand, Blitzschlag oder Explosion. Auch Schäden beim Be- und Entladen sowie durch Brems- oder Ausweichmanöver können abgedeckt sein.
Besonders relevant ist der Werkverkehrsschutz auch bei Diebstahl. Dazu zählen je nach Vertrag Einbruchdiebstähle aus dem Fahrzeug, aus Gebäuden, Bauwagen oder Baucontainern auf Baustellen sowie der vollständige Diebstahl des Fahrzeugs samt Inhalt. Gerade für kleinere Betriebe und Selbstständige kann ein solcher Verlust schnell zur ernsten Belastung werden, weil Ersatzteilbeschaffung und mögliche Verzögerungen auf der Baustelle zusammenkommen.
Wer also regelmäßig Arbeitsmaterialien transportiert oder auf Baustellen lagert, sollte prüfen, ob die bestehenden Absicherungen ausreichen. Wir beraten Sie dazu gern.
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Dieses Druckstück dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Übersicht und Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernimmt eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten und allgemeinen Hinweise.
Ihre Interessen – unsere Bitte: Einstellung neuer Mitarbeiter, Umzug des Betriebs (auch in Teilen), neue Anschaffungen, die Auswirkung auf die Versicherungssumme haben können, bauliche Veränderungen an Gebäuden, Vorhandensein ungewöhnlich großer Lagerbestände, Aufnahme von Export in neue Länder, Steigerung des Umsatzes, Erweiterung Ihres Geschäftsfelds um neue Angebote, Einstellung eines neuen Geschäftsführers, Gründung von Tochterfirmen, Aufnahme neuer Gesellschafter etc.: All diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsschutz führen. Dazu informieren können wir Sie aber nur, wenn Sie uns dies möglichst schon im Vorfeld mitteilen.
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