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Behördliche Sicherheitsvorschriften – Firmenkunden (Ausgabe 12/2021)

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Wissenwertes aus der Risikovorsorge

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungenregeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeitallerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können. Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens. Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer aufs Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen. Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jedenfalls aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet.
Unter „Quoteln“ versteht man die Kürzung einer Schadensersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung, etc. angerechnet werden kann. Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar. Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schadengrob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z. B. Alarmanlage, Safe…) nicht vorhanden sind oder nicht(richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlageeinzuschalten). Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung in 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den betroffenen Kunden.

Dass ein Betrieb nach einem größeren Schaden – einem Brand oder einer Überschwemmung beispielsweise – für eine gewisse Zeit stillsteht, bis alle Firmenräume wieder in einem Zustand wie vor dem Schaden sind, ist der Regelfall. Je nach Schwere des angerichteten Schadens können durchaus einige Monate vergehen. Sehr teure Monate, wenn kein Geld reinkommt. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es inzwischen Usus, sich über eine Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend abzusichern. Praktischerweise wird die sogenannte „kleine Betriebsunterbrechungsversicherung“ im Rahmen der gewerblichen Inhaltsversicherung meist „gratis“ dazu geliefert. Was danach klingt, als müsse man sich keine Sorgen machen, hat allerdings einen großen Haken: Hier wird die Summe angesetzt, die auch für die Absicherung der Betriebseinrichtung eingetragen wurde. Nun wäre es schon ein sehr großer Zufall, wenn Ihre jährlichen Kosten exakt dem Neuwert Ihrer Betriebseinrichtung entspricht – und das jedes Jahr aufs Neue, oder? Die Gefahr, dass die Summe evtl. nicht für Ihre tatsächlichen Kosten ausreicht, ist also sehr real. Dies gilt vor allem, wenn keine teuren Maschinen oder Geräte in einem Unternehmen benötigt werden oder auch keine große Lagerhaltung nötig ist. In einemkonkreten Schadenfall werden neben der Dauer der Betriebsunterbrechung auch die Zahlen der Vergangenheit vom Versicherer überprüft. Weicht die vereinbarte Versicherungssumme von diesen ab und ist zu niedrig vereinbart worden, liegt eine Unterversicherung vor und Ihnen wird nur die anteilige Unterbrechung erstattet. Um Ihr Unternehmen nichtunnötig zu gefährden, empfehlen wir daher, in regelmäßigen Abständen einen Abgleich des vorhandenen Schutzes mit Ihrem Bedarf vorzunehmen. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie Ihr Risiko minimiert wissen möchten.

Oft entscheidet nicht allein die Qualität Ihrer Arbeit oder die Qualifikation Ihres Teams darüber, ob Sie den Zuschlag für einen Auftrag erhalten. Immer häufiger erwarten Auftraggeber Sicherheiten, damit diese die Gewissheit haben, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen auch wirklich nachkommen können (z. B. Ausführung, Mängelansprüche, etc.). In vielen Fällen erscheint daher die Aufnahme einer klassischen Bürgschaft als probates Mittel. Bei Bürgschaft denken die meisten automatisch an die Hausbank, bei der Sie eine solche dann auch beantragen. Dabei wird zumeist übersehen, dass eine Bankbürgschaft auch auf die Kreditlinie angerechnet wird. Dadurch wird aber Ihre mögliche Liquidität geschmälert. Ganz anders verhält es sich hier mit einer Kautionsversicherung. Eine solche bietet Ihnen und Ihren Auftraggebern den gleichen Schutz wie eine Bürgschaft. Allerdings ohne den beschriebenen Nachteil. Die Erteilung erfolgt in der Regel über eine vereinfachte Bonitätsprüfung und erfordert keine weiteren Sicherheiten. Eine Kautionsversicherung ist für eine Vielzahl von Betriebsarten erhältlich – und sie ist meist auch etwas preiswerter als die klassische Bankbürgschaft. Die Überführung Ihrer Sicherheitsstellungen in einen Versicherungsmantel kann also mit großen Vorteilen verbunden sein. Gerne prüfen wir, welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen am Markt bieten. Sprechen Sie uns vertrauensvoll auf dieses Thema an. Wir helfen gerne!

Auch als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführereiner GmbH ist der Abschluss einer D & O anzuraten, damit im Falle der Insolvenz Haftungsansprüche abgewehrt und ggf. beglichen werden können, die der Insolvenzverwalter an Sie richtet. Ihr Privatvermögen ist alleine durch die Gründung der GmbH nicht geschützt, wenn Sie aufgrund eines Fehlers haftbar gemacht werden können. Vermeiden Sie unnötige Risiken zu Ihrem Wohl und dem Ihrer Familie!

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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