Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Dass ein Betrieb nach einem größeren Schaden – einem Brand oder einer Überschwemmung beispielsweise – für eine gewisse Zeit stillsteht, bis alle Firmenräume wieder in einem Zustand wie vor dem Schaden sind, ist der Regelfall. Je nach Schwere des angerichteten Schadens können durchaus einige Monate vergehen. Sehr teure Monate, wenn kein Geld reinkommt. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es inzwischen Usus, sich über eine Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend abzusichern. Praktischerweise wird die sogenannte „kleine Betriebsunterbrechungsversicherung“ im Rahmen der gewerblichen Inhaltsversicherung meist „gratis“ dazu geliefert. Was danach klingt, als müsse man sich keine Sorgen machen, hat allerdings einen großen Haken: Hier wird die Summe angesetzt, die auch für die Absicherung der Betriebseinrichtung eingetragen wurde. Nun wäre es schon ein sehr großer Zufall, wenn Ihre jährlichen Kosten exakt dem Neuwert Ihrer Betriebseinrichtung entspricht – und das jedes Jahr aufs Neue, oder? Die Gefahr, dass die Summe evtl. nicht für Ihre tatsächlichen Kosten ausreicht, ist also sehr real. Dies gilt vor allem, wenn keine teuren Maschinen oder Geräte in einem Unternehmen benötigt werden oder auch keine große Lagerhaltung nötig ist. In einemkonkreten Schadenfall werden neben der Dauer der Betriebsunterbrechung auch die Zahlen der Vergangenheit vom Versicherer überprüft. Weicht die vereinbarte Versicherungssumme von diesen ab und ist zu niedrig vereinbart worden, liegt eine Unterversicherung vor und Ihnen wird nur die anteilige Unterbrechung erstattet. Um Ihr Unternehmen nichtunnötig zu gefährden, empfehlen wir daher, in regelmäßigen Abständen einen Abgleich des vorhandenen Schutzes mit Ihrem Bedarf vorzunehmen. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie Ihr Risiko minimiert wissen möchten.
Oft entscheidet nicht allein die Qualität Ihrer Arbeit oder die Qualifikation Ihres Teams darüber, ob Sie den Zuschlag für einen Auftrag erhalten. Immer häufiger erwarten Auftraggeber Sicherheiten, damit diese die Gewissheit haben, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen auch wirklich nachkommen können (z. B. Ausführung, Mängelansprüche, etc.). In vielen Fällen erscheint daher die Aufnahme einer klassischen Bürgschaft als probates Mittel. Bei Bürgschaft denken die meisten automatisch an die Hausbank, bei der Sie eine solche dann auch beantragen. Dabei wird zumeist übersehen, dass eine Bankbürgschaft auch auf die Kreditlinie angerechnet wird. Dadurch wird aber Ihre mögliche Liquidität geschmälert. Ganz anders verhält es sich hier mit einer Kautionsversicherung. Eine solche bietet Ihnen und Ihren Auftraggebern den gleichen Schutz wie eine Bürgschaft. Allerdings ohne den beschriebenen Nachteil. Die Erteilung erfolgt in der Regel über eine vereinfachte Bonitätsprüfung und erfordert keine weiteren Sicherheiten. Eine Kautionsversicherung ist für eine Vielzahl von Betriebsarten erhältlich – und sie ist meist auch etwas preiswerter als die klassische Bankbürgschaft. Die Überführung Ihrer Sicherheitsstellungen in einen Versicherungsmantel kann also mit großen Vorteilen verbunden sein. Gerne prüfen wir, welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen am Markt bieten. Sprechen Sie uns vertrauensvoll auf dieses Thema an. Wir helfen gerne!
Auch als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführereiner GmbH ist der Abschluss einer D & O anzuraten, damit im Falle der Insolvenz Haftungsansprüche abgewehrt und ggf. beglichen werden können, die der Insolvenzverwalter an Sie richtet. Ihr Privatvermögen ist alleine durch die Gründung der GmbH nicht geschützt, wenn Sie aufgrund eines Fehlers haftbar gemacht werden können. Vermeiden Sie unnötige Risiken zu Ihrem Wohl und dem Ihrer Familie!
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.