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Das geht an die Nieren… – Privatkunden (Ausgabe 9/2022)

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Privatkunden – Wissenwertes aus der Risikovorsorge

DAS GEHT AN DIE NIEREN…

Nieren filtern unser Blut und sind lebensnotwendige Organe. Verliert man eine seiner Nieren, müsste doch eine Versicherungsleistung fließen… Oder?

Das Gute an unseren Nieren ist, dass wir zwei davon haben. Fällt eine aus, kann die gesunde zweite Niere den Job auch alleine schaffen. Es ist also möglich, grundsätzlich ganz normal weiterzu- leben. Ob das der oder die Betroffene dann freilich auch tut, ist eine andere Sache. Das Bewusstsein, nur noch eine Niere zu haben, mag nicht wenige dazu bewegen, sich selbst Einschränkungen auf- zuerlegen – sicher ist sicher. Sind Kinder die Betroffenen (deren Nieren sind noch nicht so gut geschützt wie die von Erwachsenen), ist es vollkommen normal und verständlich, dass die Eltern schon etwas besorgter auf die Aktivitäten ihres Nachwuchses einwirken. Bei Kindern sind natürlich auch die langfristigen Auswirkungen eines Nierenverlusts schwer abschätzbar.

85 % aller Nierenverletzungen kommen durch stumpfe Gewalt zu- stande. Das sind in aller Regel Verkehrsunfälle, Stürze und ähnliches, also aus Versicherungssicht klassische Unfälle. Daher möchten wir den Fokus im Weiteren auch primär auf die Unfallversicherung setzen.

Wenn Sie nun unfallversichert sind und ein lebenswichtiges Organ verlieren, dann werden Sie wahrscheinlich denken: „Ich bin ja ver- sichert, jetzt steht mir eine Leistung aus der Unfallversicherung zu!“ Diese Denkweise ist ja durchaus nachvollziehbar, denn wenn Sie beispielsweise die kleine Zehe verlieren, dann würden Sie ja jetzt auch einige Tausend Euro bekommen – unabhängig ob nun durch den nicht mehr vorhandenen Zeh eine Einschränkung Ihrer Lebens- qualität gegeben ist oder nicht. Der Verlust der Zehe begründet also den Leistungsanspruch, wenn die Zehe auch in der dem Vertrag zugrunde liegenden Gliedertaxe ausdrücklich genannt ist.

Was dabei aber bedacht werden muss: Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung. Die Grundlage für eine Leistung ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkung. Wenn also Ihre gesunde Niere für zwei arbeitet, den Verlust der anderen Niere kom- pensiert und Sie somit keine Einschränkung haben, dann haben Sie in vielen Fällen auch keinen Anspruch auf eine Versicherungsleis- tung. Dies ist immer dann der Fall, wenn Nieren nicht ausdrücklich in der für Ihren Vertrag gültigen Gliedertaxe aufgeführt sind.

Viel besser ist es für Sie, wenn die Nieren im Regelwerk des Ver- sicherers berücksichtigt werden. Dann wird eine Einschränkung der Nierenleistung quasi unterstellt und die Leistungsgewähr läuft geschmeidiger. Bei den Anbietern, welche die Niere in ihrer Taxe haben, bewegen sich die Invaliditätsgrade meist zwischen 10 und 30 Prozent. Das würde bedeuten, dass Sie bei einer Versicherungs- summe von 100.000 Euro mindestens 10.000 Euro erwarten dürf- ten, bei einer entsprechenden Progressionsstaffel und abhängig vom jeweiligen Anbieter sogar bis zu 70.000 Euro.

Wir sind uns bestimmt alle einig, dass es am besten wäre, wenn wir niemals in eine Situation kommen, in bzw. nach der wir über eine Leistung aus einer Unfallversicherung nachdenken müssen. Trotz- dem passieren auch solche Schäden immer wieder und dann wäre es doch wünschenswert, dass Sie auf ein finanzielles Trostpflaster in Form einer Zahlung aus Ihrer Unfallversicherung zurückgreifen könnten. In vielen Fällen ist dieses Mehr an Leistung nicht einmal mit höheren Beiträgen für den Versicherungsschutz verbunden.

Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an, wenn Sie möchten, dass wir für Sie überprüfen, ob dieser sinnvolle Leistungs- punkt auch für Ihre Unfallversicherung möglich oder vielleicht auch schon enthalten ist.

GOLD UND SILBER DAHEIM?

Gehören Sie auch zu den Menschen, die dazu tendieren, individuelle Krisenvorsorge zu betreiben? Wir meinen jetzt nicht die Bevorratung von Lebensmitteln oder anderen überlebensnotwendigen Dingen, sondern speziell Wertgegenstände und Wertsachen aus Gold und Silber – oder auch anderen Edelmetallen.

Egal ob Sie Edelmetall nun als Barren, Münzen oder Schmuck besit- zen, ob zur Wertsicherung oder in der Hoffnung auf eine Wertstei- gerung − Sie sollten sich auch Gedanken um die Absicherung Ihrer Schätze machen. In den allermeisten Fällen werden solche Wert- gegenstände zuhause in der Wohnung oder im Haus aufbewahrt und sind somit ein lukratives Ziel für Einbrecher. 2021 wurden in Deutschland 54.236 Wohnungseinbrüche erfasst – trotz der Pan- demie! Davon wurden im Bundesdurchschnitt lediglich 19,5 Prozent aufgeklärt (niedrigster Wert: Bremen 7 %, Bestwert: Mecklenburg- Vorpommern 33,9 %). In über 80 Prozent aller Fälle mussten sich die Geschädigten also von Ihrem Hab und Gut verabschieden.

In der herkömmlichen Hausratversicherung sind Wertsachen meist bis 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme (VS) eingeschlos- sen. Das heißt: bei 100 qm Wohnfläche und einer VS von 65.000 Euro wären Ihre Wertsachen etwa mit 13.000 bis 16.250 Euro ver- sichert. Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, dann kann diese Sum- me anbieterabhängig und gegen Beitragszuschlag noch individuell erhöht werden. Oftmals ist für die Absicherung von höheren Werten die Verwahrung in einem speziellen Safe oder Wertschutzschrank (anerkannt und verschlossen!) vorgeschrieben. In modernen Ver- sicherungskonzepten sind auch deutlich höhere Absicherungen, bis hin zur vollen VS, möglich. Auch Wertsachen in Bankgewahrsam, also in Bankschließfächern, können mitunter ebenfalls bis zur vollen VS abgesichert werden.

Bitte denken Sie aber immer daran, dass die Versicherung im Scha- denfall nur ersetzt, was ihr als vor dem Diebstahl in Ihrem Besitz befindlich bekannt ist. Machen Sie deshalb Fotos und führen eine detaillierte Wertsachenliste, welche Sie regelmäßig aktualisieren. Bitte bewahren Sie diese keinesfalls direkt bei den Wertsachen auf.

Stand: 2022-09-P

IST IHR WALD VERSICHERT?

Laufen, Spazierengehen, Pilze, Beeren und Kräuter sammeln. Der Wald hat besonders in den letzten Jahren einen um ein Vielfaches höheren Stellenwert in der Bevölkerung erreicht. Wer kann, ent- flieht den eigenen vier Wänden und begibt sich zur Ablenkung und Inspiration ins dichte Grün. Wald ist Erholung. Viel mehr noch: Wald ist Existenz- und Zukunftssicherung, Vermögen und gleichzeitig Leidenschaft – nämlich für diejenigen, die aus dem Wald Einkünfte beziehen und vielleicht sogar von diesen Erträgen leben. Ein Sturm, ein Brand oder ein schwerer Unfall mit Personenschaden kann gravierende finanzielle Folgen für den Waldbesitzer bedeuten. Eine Waldversicherung schützt Sie davor!

Werfen wir einen kurzen Blick auf die drei hauptsächlichen Risiken:

Nach einem Waldbrand drohen neben immensen Verlusten durch den verlorenen Wald- oder Holzbestand auch zusätzliche Kosten für anfallende Löscharbeiten, die notwendige Abräumung und die waldgesetzlich vorgeschriebene Wiederaufforstung. Eine Wald- brandversicherung schützt vor Kosten und finanziellen Verlusten.

Bei Sturmschäden trifft es Sie als Waldbesitzer oftmals gleich dop- pelt: Zum einen muss der Wald wieder aufgeräumt und aufgeforstet werden. Zum anderen entsteht Ihnen im Forstbetrieb ein Schaden durch die unplanmäßige, vorzeitige Nutzung des mitunter noch un- reifen Holzes. Und häufig ziehen die vermehrt eintretenden großen Sturmereignisse einen Preissturz auf den Holzmärkten nach sich. Alles in allem also wieder Mehrkosten und möglicherweise weniger Ertrag, was durch eine Waldsturmversicherung abgesichert werden kann.

Und falls bei Forstarbeiten, auf Waldwegen oder an Bebauungs- grenzen etwas passiert, dann können Sie als Waldbesitzer mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Hier bietet eine Waldbesitzerhaftpflichtversicherung entsprechenden Schutz, wel- cher auch die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen an Sie beinhaltet.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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