Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine soziale Errungenschaft unserer Gesellschaft. Sie sorgt für soziale Sicherheit beim Arbeitnehmer und stabilisiert das Konsumverhalten. Je nach Einkommen des Mitarbeiters können die sechs Wochen Lohnfortzahlung aber eine sehr kostenintensive Zeit für den Arbeitgeber sein – zumal die Arbeitsleistung des Erkrankten im Betrieb fehlt und ggf. von anderen Mitarbeitern aufgefangen werden muss. Damit eine Häufung von Krankheitsfällen in einem Betrieb nicht zum finanziellen Genickbruch führt, besteht die Möglichkeit, die Lohnfortzahlung über die Krankenkassen abzusichern, bei denen die Mitarbeiter versichert sind. Betriebe bis 30 Mitarbeiter sind zu dieser Absicherung sogar gesetzlich verpflichtet. Je nach Krankenkasse können 40 bis 80 % der Lohnfortzahlung abgesichert werden. Eine gewisse Eigenbelastung bleibt auf diesem Weg also immer bestehen. Diese Eigenbelastung können Sie inzwischen sehr einfach über eine Krankenzusatzversicherungslösung auffangen. Beiden meisten Krankenkassen können Sie auf z. B. 50 % Absicherung reduzieren und weitere 50 % über diese Krankenzusatzlösung abdecken. Ihr Eigenanteil reduziert sich dann auf null. Die so anfallenden fixen Mehrkosten für die Versicherungsbeiträge – die Gesamtabsicherung erhöht sich ja um mindestens 20 % – fällt in der Regel überschaubar aus, ist aber primär von den Beitragssätzen abhängig, den die Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter aufrufen. Unten finden Sie eine Beispielberechnung, mit der wir versucht haben, die Thematik anschaulicher darzustellen. Je nach durchschnittlichem Krankenstand in Ihrer Belegschaft kann es sehr schnell betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, diese Lösung umzusetzen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Anzahl von Krankheitstagen mit zunehmendem Alter eines Mitarbeiters im Normalfall steigt und Unfälle unabhängig vom Alter jedem zustoßen können. Betrieben mit mehr als 30 Mitarbeitern steht es übrigens frei, sich gegen das finanzielle Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzusichern. Hier kann es aufgrund der sehr unterschiedlichen Beitragssätze der Kassen sinnvoll sein, eine private Gesamtabsicherung anzustreben. Wenn Sie Interesse daran haben zu prüfen, ob sich unsere Lösung für Ihr Unternehmen lohnt, stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung!
Ein Beispiel:
Bürokauffrau, 30 Jahre, 30.000 Euro Jahresbrutto(= 35.775 Euro inkl. AG-Anteil zu Sozialabgaben) bei AOK Plus versichert. Kosten pro Tag ohne Absicherung der Fortzahlung: 141,96
Euro Bisherige reine GKV-Lösung
65 % abgesichert (Beitragssatz 2016: 2,4 %)Jährliche Kosten der Absicherung: 858,60 Euro Eigenanteil pro Krankheitstag: 49,69 Euro
Neue Mischlösung:
50 % GKV-abgesichert (Beitragssatz 2016: 1,7 %)Jährliche Kosten GKV-Teil: 608,18 Euro50 % KV-Zusatz-abgesichert (Beitragssatz 2016: 1,5 %)Jährliche Kosten KV-Zusatz-Teil: 536,63 Euro Eigenanteil pro Krankheitstag: 0 Euro! Fixe Mehrkosten pro Jahr: 286,21 Euro Bisheriger Eigenanteil für sechs Krankheitstage: 298,14 Euro
Bereits ab dem sechsten Krankheitstag pro Jahr fährt eine Arbeitgeberin unserem Beispiel finanziell besser. Der bundesweite Durchschnitt lag im Jahr 2015 bei fast 19 Krankheitstagen pro Jahr.
Läuft Ihr Betrieb auch ohne Chef?
Dass ein Betrieb stillsteht, kann sehr unterschiedliche Ursachen haben. Ein verwüstender Brand legt den Geschäftsbetrieb ebenso lahm, wie es auch eine Überschwemmung kann. Gegen solche Gefahren sind viele Betriebe üblicherweise mehr oder weniger gut abgesichert. Ein Grund, der zum Erliegen des Betriebslebens führen kann, wird allerdings oft vernachlässigt: Die Erkrankung des Chefs. In vielen Firmen geht ohne Chef (fast) nichts. Fällt dieser krankheitsbedingt für längere Zeit aus, spürt man dies letzten Endes auch am Umsatz. Die laufenden Kosten für Personal, Leasingraten, Miete, etc. laufen aber natürlich weiter. Genau gegen dieses Risiko können Sie mit einer Betriebsausfallversicherung Vorsorge treffen. Hierüber kann Ihr Umsatz – inkl. des zu erwartenden Gewinns! – abgesichert werden, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Bei Bedarf können Sie auch den Betriebsausfall aufgrund von Sachgefahren (z. B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, …) mit einschließen. Dieser sinnvolle Versicherungsschutz sorgt also dafür, dass auch im Notfall ausreichend Kapital in Ihren Betrieb fließt. Als Leistung einer Sachversicherung müssen die Schadenszahlungen übrigens nicht versteuert werden. Ein Ersatz für ein Krankentagegeld ist der Schutz hingegen nicht. Das Krankentagegeld ersetzt im Krankheitsfall lediglich Ihr Einkommen – Gießbetriebsausfallversicherung hält Ihre Firma am Leben. Gerne prüfen wir, welche Anbieter für Ihr Unternehmen in Fragekommen können. Ein Anruf genügt, denn wir sind immer gerne für Sie da!
Schadensersatz vom Mitarbeiter?
Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer. Besteht ein Schadensersatzanspruch, gibt es bei größeren Schäden immer noch die Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer die geforderte Summe einfach nicht aufbringen kann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung hilft Ihrem Mitarbeiter dann meist auch nichts, da nur eine Handvoll Anbieter überhaupt Schutz für solche Schäden anbieten. Über diese Lücke im Versicherungsschutz sind sich Versicherungsnehmer größtenteils gar nicht im Klaren. Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, dass es sowohl für Sie, als auch Ihre Belegschaft sinnvoll wäre, über die Problematik der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber aufzuklären, oder? Nur ein informierter Mitarbeiter kann auch handeln – und vermeidet so eine Schieflage des Betriebsklimas, weil Sie Ihre berechtigten Forderungen beibringen wollen. Gerne stehen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen zur Verfügung. Gerne beantworten wir auch alle Fragen Ihres Teams und finden Lösungen für Ihre Mitarbeiter, wenn Interesse und Bedarf besteht. Wir helfen sehr gerne.
Hätten Sie’s gewusst?
Mediation ist eine inzwischen sehr beliebte Form der außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen zweistreitenden Parteien. Sie hilft preiswert Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können. Die meisten aktuellen Rechtsschutztarife übernehmen hier innerhalb gewisser Grenzen anfallende Kosten.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei etwa150.000 Fälle von Einbruch. Die Zahl stieg sowohl in Städten, als auch in ländlichen Regionen an.
Deutschland steuert angesichts ständig steigender Preise auf eine Immobilienblase zu. Vertrauen Sie keinesfalls blind in „Betongold“!