Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Alle Jahre wieder…
…greifen Langfinger auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen. Sie kennen das ja selbst: Weihnachtsmarktbesuch mit Freunden, Glühwein, gebrannte Mandeln, … Die Stimmung ist heiter, man genießt die Atmosphäre und achtet etwas weniger als sonst auf das, was um einen herum vor sich geht. Schnellstibitzt der aufmerksame Dieb da Geldbeutel aus Jacken oder Smartphones und Tablets aus Taschen. Bemerkt wird der Verlust dann meistens erst daheim, wenn der Dieb längst über alle Berge ist. Die Medien warnen alljährlich eindringlich vor dieser Gefahr und werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass solche Schäden nicht über eine Hausratversicherung gedeckt seien. Das stimmt so aber nur bedingt, da es sehr wohl möglich ist, solche Schäden im Rahmen einer Hausratversicherung abzudecken. Die Leistungspunkte „einfacher Diebstahl“ oder „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ bieten Ihnen hier den gewünschten Schutz.
Auch Trickdiebstahl ist gerade um die Weihnachtszeit herum eine sich häufende Straftat. Die Masche, sich als wohltätige Spendensammler ausgeben, um sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, ist alt, aber erfolgreich. Meist treten Täter hier zu zweit auf. Während einer über die Ziele der Organisation aufklärt, für die man sammeln würde, bittet der andere, die Toilette benutzen zu dürfen. So hat dieser ein paar Minuten Zeit, um in der Wohnung nach Wertgegenständen zu suchen und diese zu entwenden. Bevorzugtes Ziel solcher Trickdiebe sind ältere Personen, die alleine leben. Hier empfehlen wir, ältere Angehörige regelmäßig auf die Gefahr hinzuweisen. Versicherungsschutz bieten auch für Trickdiebstahl inzwischen viele Hausratversicherer. Mit dem Leistungspunkt „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ haben einige wenige Anbieter zweifellos den Königsweg im Programm. Hierunter fällt- mit wenigen Ausnahmen – so ziemlich alles, was Ihnen Straftäter antun können (s. u.).
Schön für Sie ist, dass diese sinnvollen Leistungserweiterungen im Vergleich zu einer „normalen“ Hausratversicherung bei Weitem kein Vermögen an Mehrprämie bedeuten. Gerne berechnen wir Ihnen hier ein individuelles Angebot.
Leistungspunkt mit „Macht“
Erlittene Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Wird Ihr Hausrat (z. B. Kleidung, Laptop, Handtasche…) durch eine Straftat beschädigt, entwendet oder zerstört, sorgt dieser „mächtige“ Leistungspunkt für Ihren Entschädigungsanspruch aus Ihrer Hausratversicherung (ggf. bis zu einer vereinbarten Maximalentschädigung). Hier ein paar Beispiele für versicherte Straftaten:
- Einfacher Diebstahl
- Trickdiebstahl
- Betrug
- mutwillige Beschädigung
- EC- und Kreditkartenmissbrauch
- Computermissbrauch
Fahrzeuge im Winterschlaf
Beim Blick aus dem Fenster wird es leider nur zu deutlichsichtbar: Die Sommerzeit ist vorbei und damit auch die Zeit, mit Cabrio oder Motorrad auf Tour zu gehen. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nun wieder „eingemottet“ werden. Damit das Saisonkennzeichen auch wirklich Ihren Geldbeutel schont und Sie in der Ruhezeit nicht mitunangenehmen Geldstrafen konfrontiert werden, sollten Sieunbedingt folgende Regelungen beachten: Auch währender Ruhezeit ist Ihr Fahrzeug im Rahmen der Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung (sofern diese auch im zugelassenen Zeitraum Vertragsbestandteil ist) abgesichert. Allerdings nur, wenn es sich in einem „sicheren Einstellraum“ befindet. Konkret bedeutet dies, dass Sie Ihr Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, also vom öffentlichen Straßenraum durch eine Mauer, einen Zaun oder eine Hecke getrennt, überwintern lassen müssen. Sie dürfen es nicht einfach auf der Straße vor Ihrem Haus oder auf dem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses abstellen. Ist ja logisch, wenn keiner rankommt, kann auch weniger passieren. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, aber es sei lieber noch einmal gesagt: außerhalb der vereinbarten Saison dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht betätigen, auch nicht für die schnelle Fahrt zum Bäcker um die Ecke. Sollten Sie es doch tun und es passiert während dieser Fahrt ein Unfall, dann können es ziemlich teure Brötchen werden. Denn für einen Unfall, der sich während der Ruhezeit außerhalb der oben genannten Abstellplätze ereignet, ist der Versicherer leistungsfrei. Für Schäden, die Sie einem Drittenzufügen, wird der Versicherer zwar gegebenenfalls noch in Vorleistung gehen, aber mit Sicherheit Regressansprüche gegen Sie erheben. Und das muss ja nicht sein, oder? Wie Sie sehen, müssen Sie nicht viel beachten, um Ihr Fahrzeug beruhigt in den Winterschlaf schicken zu können. Bei Fragen sind wir immer gerne für Sie da!
Was ist ab der siebten Woche?
Wer als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit weiterhin wie gewohnt sein Geld vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jedoch und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Dieses fällt im Vergleich zum gewohnten Einkommen allerdings deutlich niedriger aus. Ganz grob dürfen Sie auf rund 30 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens verzichten. Je nachdem, wie Ihre Fixkosten ausfallen, kann das schon eine Einbuße sein, die weh tut – wenn der Krankenstand über längere Zeit anhält, dann allemal. Diese Lücke, die sich bei längerer Krankheit auftut, können Sie sehr einfach und preisgünstig mit einem Krankentagegeld auffüllen. Kleiner Beitrag, große Wirkung! Inzwischen bieten einzelne Versicherer auch Lösungen an, die speziell für Kunden mit bewegterer gesundheitlicher Vorgeschichte interessant sind und keine Gesundheitsprüfung vorsehen. Gerne rechnen wir Ihnen aus, wie hoch Ihre Lücke im Krankheitsfall ausfallen würde und was entsprechender Schutz in Ihrem konkreten Fall kostenwürde. Wir nehmen uns gerne Zeit für alle Ihre Fragen. Wir möchten, dass Sie eine Sorge weniger haben.
Hätten Sie es gewusst?
Der Herbst schenkt uns nicht nur ein Farbenmeer bunter Blätter, sondern leider auch trübes, nebliges Wetter und niedrigere Temperaturen. Es wird später hell und früher dunkel. Es ist also an der Zeit, die eigenen Fahrzeuge langsam winterfest zu machen: Winterreifen aufziehen, Frostschutz und alle Lampen kontrollieren. Mit wenig Einsatzsorgen Sie so für mehr Sicherheit für sich selbst und für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Vermeiden Sie unnötige Risiken! Beachten Sie bitte, dass beim Fahren nur mit Tagfahrlicht Ihre Rückleuchten ausgeschalten bleiben. Wechseln Sie bitte auf das normale Abblendlicht, wenn die Witterung es erfordert.