Von behördlichen Sicherheitsvorschriftenund Ihrem Versicherungsschutz fürBetriebseinrichtung und Gebäude…
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungenregeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das aucheine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeitallerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wiesoll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten?Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? DieBGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften?Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes„Jawohl!“ von sich geben können.Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformesVerhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. VerletzenSie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus fürden Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einenKurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der dadurchbeschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnungmehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf‘s Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einensechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen.Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solchesVorgehen in ihren Entscheidungen.Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jedenFall aus der Welt geschafft werden – minimiert werdenkann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, diespeziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wirdder vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab undGut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die IhnenÄrger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet.
Deshalb darf der Versicherer „quoteln“:
Unter „quoteln“ versteht man die Kürzung einer Schadensersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld,Pflichtverletzung, etc. angerechnet werden kann.Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelungstellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schadengrob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen(z. B. Alarmanlage, Safe,..) nicht vorhanden sind oder nicht(richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlageeinzuschalten).Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung in 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer einenormes Risiko für den betroffenen Kunden.
Betriebsunterbrechung – reicht IhremBetrieb die vorhandene Absicherung?
Dass ein Betrieb nach einem größeren Schaden – einemBrand oder einer Überschwemmung beispielsweise – füreine gewisse Zeit stillsteht, bis alle Firmenräume wieder ineinem Zustand wie vor dem Schaden sind, ist der Regelfall. Je nach Schwere des angerichteten Schadens könnendurchaus einige Monate vergehen. Sehr teure Monate, wennkein Geld reinkommt. Um dieses Risiko zu minimieren, ist esinzwischen Usus, sich über eine Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend abzusichern. Praktischerweisewird die sogenannte „kleine Betriebsunterbrechungsversicherung“ im Rahmen der gewerblichen Inhaltsversicherung meist „gratis“ dazu geliefert. Was danach klingt, als müsseman sich keine Sorgen machen, hat allerdings einen großen Haken: Hier wird die Summe angesetzt, die auch für dieAbsicherung der Betriebseinrichtung eingetragen wurde. Nun wäre es schon ein sehr großer Zufall, wenn Ihre jährlichenKosten exakt dem Neuwert Ihrer Betriebseinrichtung entspricht – und das jedes Jahr aufs Neue, oder? Die Gefahr, dassdie Summe evtl. nicht für Ihre tatsächlichen Kosten ausreicht, ist also sehr real. Dies gilt vor allem, wenn keine teurenMaschinen oder Geräte in einem Unternehmen benötigt werden oder auch keine große Lagerhaltung nötig ist. In einemkonkreten Schadenfall werden neben der Dauer der Betriebsunterbrechung auch die Zahlen der Vergangenheit vomVersicherer überprüft. Weicht die vereinbarte Versicherungssumme von diesen ab und ist zu niedrig vereinbart worden,liegt eine Unterversicherung vor und Ihnen wird nur die anteilige Unterbrechung erstattet. Um Ihr Unternehmen nichtunnötig zu gefährden, empfehlen wir daher, in regelmäßigenAbständen einen Abgleich des vorhandenen Schutzes mitIhrem Bedarf vorzunehmen. Kommen Sie bitte auf uns zu,wenn Sie Ihr Risiko minimiert wissen möchten.
Die Bürgschaft
Oft entscheidet nicht allein die Qualität Ihrer Arbeit oder dieQualifikation Ihres Teams darüber, ob Sie den Zuschlag füreinen Auftrag erhalten. Immer häufiger erwarten Auftraggeber Sicherheiten, damit diese die Gewissheit haben, dassSie Ihren vertraglichen Verpflichtungen auch wirklich nachkommen können (z. B. Ausführung, Mängelansprüche, etc.). In vielen Fällen erscheint daher die Aufnahme einer klassischen Bürgschaft als probates Mittel. Bei Bürgschaft denken die meisten automatisch an die Hausbank, bei der Sieeine solche dann auch beantragen. Dabei wird zumeist übersehen, dass eine Bankbürgschaft auch auf die Kreditlinieangerechnet wird. Dadurch wird aber Ihre mögliche Liquidität geschmälert. Ganz anders verhält es sich hier mit einerKautionsversicherung. Eine solche bietet Ihnen und Ihren Auftraggebern den gleichen Schutz wie eine Bürgschaft. Allerdings ohne den beschriebenen Nachteil. Die Erteilung erfolgt in der Regel über eine vereinfachte Bonitätsprüfung underfordert keine weiteren Sicherheiten. Eine Kautionsversicherung ist für eine Vielzahl von Betriebsarten erhältlich – und sieist meist auch etwas preiswerter als die klassische Bankbürgschaft. Die Überführung Ihrer Sicherheitsstellungen in einenVersicherungsmantel kann also mit großen Vorteilen verbunden sein. Gerne prüfen wir, welche Möglichkeiten sich für IhrUnternehmen am Markt bieten. Sprechen Sie uns vertrauensvoll auf dieses Thema an. Wir helfen gerne!
Hätten Sie‘s gewusst?
Auch als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführereiner GmbH ist der Abschluss einer D & O anzuraten, damit im Falle der Insolvenz Haftungsansprücheabgewehrt und ggf. beglichen werden können, dieder Insolvenzverwalter an Sie richtet. Ihr Privatvermögen ist alleine durch die Gründung der GmbHnicht geschützt, wenn Sie aufgrund eines Fehlershaftbar gemacht werden können. Vermeiden Sie unnötige Risiken zu Ihrem Wohl und dem Ihrer Familie!