Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Welche Vorsätze haben Sie für das neue Jahr? Wir hätten da was für Sie: Vorsatz 1 – Hab und Gut endlich gegen Elementarschäden absichern!
So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen drei Vorschläge für gute Vorsätze zusammengestellt. Den Anfang macht die Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen. Das vergangene Jahr hat wieder einmal gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Doch nicht jede Überschwemmung schafft es in die Nachrichten. Und genau da sehen wir und auch die meisten Regierungen der Bundesländer das Problem: In unzähligen unspektakulären Fällen springt keine öffentliche Hand ein und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Generell wird in vielen Bundesländern immer lauter davon gesprochen, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. In Simbach waren nicht wenige Häuser gar nicht mehr zu retten und mussten abgerissen werden. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Die Bundesländer reden nicht umsonst immer häufiger davon, dass der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Wohngebäude- und die Hausratversicherung jedem nur dringlich ans Herz gelegt werden kann. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie. Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.Das alles sind Elementarschäden
Nicht nur Überschwemmungen fallen unter die Elementarschäden. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab:- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch