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In Ordnung, reden wir über Terror…!- Firmenkunden (Ausgabe 06/2016)

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In Ordnung, reden wir über Terror …!

Terrorismus war das beherrschende Thema der Medien In den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror auch in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Gewerbetreibende, wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können. Wir haben etwas gezögert, uns dieses Themas in unserem Newsletter anzunehmen, da wir die reale Gefahr als sehr überschaubar einschätzen und „die Gäule nicht unnötig scheu“ machen möchten. Wir glauben, dass derzeit genug Unsicherheit in der Bevölkerung besteht – allerdings wollen wir natürlich auch unserer Aufklärungspflicht nachkommen. Lassen Sie uns also über Terror sprechen … unter einem Terrorakt versteht man ganz allgemein jede Handlung von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer, oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken Inder, Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Terror kann in der Realität sehr unterschiedlich aussehen. Sprengstoffanschläge sind hierbei ein beliebtes Mittel, um mit geringem Aufwand möglichst viel Schaden anzurichten. Obwohl der Terrorist sein Handeln in der Regel auf Personenschäden ausrichtet, werden Sachschäden (z. B. an Gebäuden) natürlich billigend in Kauf genommen. Für den Terror besorgten Gewerbetreibenden tun sich damit zwei Fragen auf: Was ist mit meinen Sachwerten (Gebäude, Inhalt, Auto)? Was ist mit meinen Mitarbeitern? Da die Versicherer am Markt, das Thema Terror sehr unterschiedlich bewerten, kann hier zumindest für die gewerblichen Sachversicherungen keine eindeutige Aussage getroffen werden. Es gibt aber Anbieter, die den nötigen Schutz bieten – für große Werte über 25 Mio. Euro („Industrierisiken“) hat die Branche eine gemeinsame Lösung geschaffen. Wenn Sie an einer Absicherung gegen Terrorakte interessiert sind, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne überprüfen wir den vorhandenen Schutz und stellen Ihnen ggf. Alternativen mit deren Vor- und Nachteilen vor. In der Infobox auf dieser Seite haben wir Ihnen weitere Informationen zusammengefasst. Auch hier stehen wir für weitere Fragen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Auch bei diesem schwierigen Thema – wie auch bei jedem anderen – sind wir immer für Sie da!

Vor Terrorakten geschützt?

Kraftfahrzeuge – die Teilkaskoversicherung sieht keinen Ausschluss für Terrorakte vor und bietet Schutz vor Explosionen. Mitarbeiter im Inland – Auch Gruppenunfallversicherungen sehen keinen Ausschluss vor. Schäden an Leib und Leben wären somit grundsätzlich gedeckt. Mitarbeiter im Ausland – Hier kann neben der Gruppenunfallversicherung auch eine „Kidnapp & Ransom Versicherung“ interessant sein, die vielerlei Hilfestellungen bietet, wenn Mitarbeiter entführt werden und Lösegeld gestellt wird. Auch Ausfliegen von Mitarbeitern u. ä. zählen zu den Leistungen mancher Anbieter.

Panorama – Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Brandschutz passt nicht? Laden dicht!

Mitte vergangenen Jahres brach in einer Pension in Oberbayern ein Feuer aus, dem mehrere Gäste zum Opfer fielen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden. Da die Gemeinde auf eine regelmäßige Kontrolle des Brandschutzes („Feuerbeschau“) verzichtete (lt. Gesetz nur noch anlassbezogen notwendig und im Ermessen der zuständigen Stadt oder Gemeinde), fiel dieser Missstand über Jahre offenbar nicht auf. Dass letztlich Menschen mit dem Leben dafür zahlen mussten, wollte natürlich keiner der Beteiligten– ändern lässt sich dies nun aber nicht mehr. Damit sich ein solches Szenario so bald nicht mehr wiederholt, zeigen die Behörden plötzlich großen Aktionismus. Vor allem im südbayerischen Raum häufen sich seither die Brandschutzbegehungen. Durch diese kommen natürlich auch immer wieder Mängel ans Licht, die Inhabern von Hotels, Pensionen und Herbergen gar nicht bewusst waren. Das neu aufgeflammte Interesse der Behörden für den Brandschutz führt zu teils drastischen Beschlüssen. Nicht selten werden Hotels behördenseitig geschlossen, bis eine Beseitigung der Brandschutzmängel nachgewiesen werden kann. Da sich die nötigen Baumaßnahmen je nach Fall auch über mehrere Monate hinziehen können, kann das den finanziellen Ruin eines Hauses bedeuten. Gegen den Verdienstausfall kann man sich nicht versichern, da es einfach zu den Aufgaben eines Unternehmers gehört, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und einzuhalten, die in seiner Branche gelten. Allerdings kann man sich gegen die Härte der Auflage zur Wehr setzen. Eine vollständige Schließung ist oft nicht nötig, sodass man z. B. auf eine stockwerksweise Lösung hinwirken könnte. Die Erfahrung zeigt, dass Behörden oft erst dann gesprächsbereit werden, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Eine Rechtsschutzversicherung, die Deckung auch für das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht bietet, ist hier „Anwalts und Hoteliers Liebling“. Auch für andere Branchen gelten Vorschriften, die nicht jedem Unternehmer bekannt sind. Auch hier kann eine entsprechende Deckung dabei helfen, eine Betriebsschließung aus Unkenntnis zu vermeiden. Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

Datenrettung kostet Geld …

Durch fehlerhafte Bedienung, Überspannung oder andere Schadensursachen, werden oft nicht nur elektronische Geräte beschädigt. Auch Festplatten, Datenbänder, Speicherkarten oder interne Speichermodule können so leicht beschädigt werden. Daten werden heute nicht mehr nur im Büro verarbeitet. Auch viele Arbeitsmaschinen (z. B. CNC-Fräsen) werden heute programmiert. Nicht immer lässt sich hier eine externe Datensicherung darstellen. Kommt es durch einen Schadensfall zum Daten- oder Softwareverlust, lahmt der Geschäftsbetrieb in nahezu allen Firmen für eine gewisse Zeit. Daten neu aufzuspielen, neu zu erfassen oder zu retten, kostet Zeit und Geld. Die Kosten hierfür können Sie z. B. über eine Elektronikversicherung absichern. Viele Anbieter bieten hier die Möglichkeit, eine gesonderte Versicherungssumme für anfallende Kosten bei Schaden bedingtem Datenverlust abzusichern. In einigen Tarifen am Markt ist diese Leistung bereits automatisch mit enthalten. Ein solcher Schutz ist eine perfekte Ergänzung zu Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung. Schützen Sie Ihren Betriebsfluss so gut es geht! Wir helfen gerne dabei!

In aller Kürze informiert:

Die starken Regenfälle Ende Mai führten in vielen Teilen des Landes zu Überschwemmungen, die Millionenschäden verursachten. Diese immer häufiger auftretenden Umweltkatastrophen zeigen ganz deutlich, wie wichtig die Absicherung gegen Elementarschäden auch in der gewerblichen Inhalts- und Gebäudeversicherung ist.

Vorsatzdelikte sind nicht im „normalen“ gewerblich. Rechtsschutz gedeckt und müssen über eine Erweiterung eingeschlossen werden (Spezial-Straf-RS).

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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