Wenn Mitarbeiter Fehler machen
Ohne entscheidungs- und handlungsfreudige Mitarbeiter kann kaum ein Unternehmen kreativ und innovativ am Markt aktiv sein. Doch wenn aus kreativem Handeln plötzlich risikofreudige Fahrlässigkeit der Mitarbeiter wird, kommen Unternehmen schnell ins Trudeln. Auch die sorgfältigste Mitarbeiterauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung. Selbst dem besten Mitarbeiter unterlaufen Fehleinschätzung einer Situation oder falsche Entscheidung. Davor ist keine Entscheidungsebene einer Unternehmensstruktur gefeilt. Egal, ob ein Geschäftsführer beispielsweise die Herstellung eines schwer absetzbaren Produkts veranlasst, ohne zuvor ausreichende Marktanalysen vorgenommen zu haben, oder ob ein Sachbearbeiter versehentlich den Nachdruck eines Firmenprospekts in zu hoher Auflage in Auftrag gibt: Das Ergebnis ist ein Vermögensschaden, den Ihr Unternehmen erleidet. Lediglich die Schadenshöhe wird unterschiedlich ausfallen. Dass sich Firmen gegen diese Eigenschäden absichern können, ist Entscheidungsträgern häufig nicht bekannt. Lange Zeit war es Firmen nur möglich, sich gegen die finanziellen Folgen von Fehlern ihrer Führungskräfte abzusichern. Die D&O (auch als Managerhaftpflicht bekannt), kommt für Schäden dieser Art auf. Erst seit kurzem können auf ähnlichem Wege auch Vermögensschäden abgedeckt werden, die Ihrem Haus durch Fehler von Mitarbeitern niedrigerer Stufen zugefügt werden. Die sog. Eigenschadenversicherung stellt eine innovative neue Abrundung zur Existenzsicherung Ihres Unternehmens dar. Leider kommt es in Firmen immer wieder auch dazu, dass Mitarbeiter ganz bewusst und mutwillig eine Schädigung ihres Arbeitgebers herbeiführen. Fälle von Unterschlagungund Diebstahl sind alles andere als selten geworden. Man kann seinen Mitarbeitern nicht in die Köpfe schauen, und erfährt oft nichts von deren privaten Problemen. Umso überraschender ist es dann, wenn kriminelle Handlungen ans Tageslicht kommen. Meist sind die Schädiger nicht in der Lage, den verursachten Schaden aus eigenen Mitteln zurückzuerstatten. Eine Vertrauensschadenversicherung hilft in Fällen dieser Art. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diese Devise sollte immer gelten, wenn es um die Existenzsicherung Ihres Unternehmens geht.
So können Sie Ihre Firma schützen:
D&O-Versicherung („Managerhaftpflicht“)deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern, etc., nicht vorsätzlich zugefügt werden.
Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten, etc., nicht vorsätzlich zugefügt werden.
Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externe Dritte durch eine strafbare Handlung zugefügt werden
Ein Mitarbeiter war im Urlaub und alles, was er mitgebracht hat, war diese doofe Hepatitis A – Infektion
300 Euro für eine Woche Türkei. Natürlich „all-inclusive“und inkl. Flug. Dieses Schnäppchen sollte einer Bäckereifachverkäuferin eine schöne Urlaubswoche bescheren. Da man es beim Buffet des Hotels mit der Hygiene offenbar nicht gar so genau nahm, brachte sie sich eine Hepatitis Infektion als ungeplantes Andenken mit. Dies erfährt sie bei einem Arztbesuch, da ihr die ersten Tage nach dem Urlaub regelmäßig übel ist und sie sich schlapp fühlt. Da es keine größeren Probleme gibt, arbeitet sie weiter und erwähnt eher beiläufig gegenüber einer Kundin, dass sie sich im Urlaub infiziert hat. Die Kundin informiert das Gesundheitsamt, welches die Betriebsschließung anordnet. Da keine Betriebsgleis-Punktversicherung besteht, muss der Betrieb den Ertragsausfall, die Kosten der Lohnfortzahlung und dem Desinfektion selbst tragen. Auch die Entsorgung der Ware bleibt am Betriebsinhaber hängen.
§ 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt unmissverständlich, mit welchen Krankheitsbildern und unter welchen Umständen ein Mitarbeiter nicht beschäftigt werden darf. Die Regelungen wurden schwerpunktmäßig für lebensmittelproduzierende Betriebe aufgestellt, gelten jedoch auch für Restaurants, Gaststätten und Hotels. Auch z. B. für Betriebskantinen gilt der Wortlaut des Gesetzes und selbst Personen, die lediglich mit Bedarfsgegenständen wie Besteck, Geschirr und anderen Arbeitsgeräten in Berührung kommen, die eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmitteln möglich machen, sind vom Gesetztes Text berücksichtigt. Wer hier Gefahren für sein Unternehmen ausmachen kann, sollte nicht zögern, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen. Wir helfen Ihnen dabei!
Absicherung gewerblicher Tiere
Die größte Verbreitung gewerblicher Tiere findet sich natürlich in der Landwirtschaft, in der sie als Zucht-, Nutzung, Schlachttiere gehalten werden. Da hier die Einkommenssituation stark an das einzelne Tier geknüpft ist, bietet der Versicherungsmarkt natürlich diverse Lösungen an, den Wert des Tiers abzusichern, falls es durch Tod, Krankheit, Diebstahl, etc. nicht mehr schlacht- bzw. zuchtfähig zur Verfügung steht. Bei Pferden und Rindern können bereits ungeborene Tiere über eine sog. Leibesfruchtversicherung abgesichert werden. Absicherungen dieser Artschaffen-Planungssicherheit in den Erträgen – auch dann, wenn es zu behördlich angeordneten Notschlachtungen kommt. Hunde und Pferde, deren gewerblicher Einsatz doch stärker abseits von Schlachtung oder Milchproduktion zu finden ist, haben noch eine Sondersituation. Hier fallen in stärkerem Maße Behandlungskosten an, was wohl auch auf das engere, emotionale Band zurückzuführen ist, das mit diesen Gattungen geknüpft wird. Eine Tötung des erkrankten Tiers wird erst deutlich später in Erwägung gezogen, als z.B. beim Schlachtvieh. Schon bei der Operation eines Hundes fallen sehr schnell vierstellige Rechnungsbeträge an. Gegen diese Kosten können Sie sich mit einer Tierkrankenversicherung absichern. Die Absicherung des Todes- und/oder Krankheitsfalls eines Gewerbetiers ist sinnvoll, zumal sie mit Blick auf die Leistung recht preiswert ist. Egal ob Zuchthengst, Mastschwein oder Wachhund: wir finden auch hier gerne die passende Lösung für Sie. Fragen Sie uns einfach!
Hätten Sie’s gewusst?
Firmen, deren Geschäftsbetrieb stark von der Aktivität des Chefs abhängt, können sich gegen die Folgen einen krankheitsbedingten Betriebsausfall absichern.
Je wichtiger bestimmte Teile Ihrer Betriebseinrichtung für Ihren Geschäftsbetrieb sind, desto spezieller sollten diese Versichert werden (Elektronik- bzw. Maschinenversicherung)