Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Maschinen sind in vielen Firmen die größten Investitionsgüter. Meist gehen Investitionssumme und Abhängigkeit von den Maschinen für den Betriebsablauf und -erfolg Hand in Hand. Entsprechend wichtig ist es, sich gegen Schäden an den mechanischen Helfern abzusichern. Mit einer leistungsstarken Betriebsinhaltsversicherung legen Sie hierfür den ersten wichtigen Grundstein. In der Regel kommt eine solche Versicherung aber nicht für alle Schadensursachen auf, die zum Maschinenschaden führen können. Auch für mobile Maschinen (z. B. Bagger, Raupen etc.) greift der Schutz dieser sinnvollen Versicherung meist nur auf dem Versicherungsgrundstück beziehungsweise nur eingeschränkt, wenn sie sich im Einsatz befinden. Eine Maschinenversicherung rundet den Schutz perfekt ab.
Bei mobilen Arbeitsmaschinen führen meist äußere Einflüsse zum Schaden. So sind die Diebstahlzahlen trotz Wegfahr- sperren und GPS zwar rückläufig, aber eben immer noch ein schmerzhaftes Thema. Auch mutwillige Beschädigungen und Vandalismus sind Schadensursachen, die vielen Firmen leider nicht fremd sind. Vor allem aber die Wetterkapriolen der letzten Jahre haben für steigende Schadenszahlen gesorgt. Letztlich werden die meisten Schäden bei den mobilen, wie auch bei den stationären Maschinen aber versehentlich von Mitarbeitern verursacht. Den Mitarbeiter dann zum Schadensersatz zu verpflichten, ist bekannterweise meist nicht möglich.
Auch hier ist die Maschinenversicherung Ihr Freund, der einspringt. Egal, ob es sich um einen Bedienfehler, eine Fehlprogrammierung, eine Fehleinschätzung der Tragfähigkeit oder einfach nur um eine Ungeschicklichkeit handelt: Im Regelfall greift der umfangreiche Schutz der Maschinenversicherung. Selbst die vorsätzliche Beschädigung z.B. als Kurzschlussreaktion eines gekündigten Mitarbeiters wäre gedeckt – das Bangen, ob dieser den Schaden er- setzen kann, bleibt Ihnen also erspart. Neben dem eigentlichen Sachschaden – also Reparatur oder gleichwertiger Ersatz – kommt eine solche Versicherung auch für eine ganze Reihe von Kosten rund um den Schadensfall auf (je nach gewähltem Tarif z. B. für eine Ersatzmaschine, Entsorgung, Dekontamination, Bergung etc.). Gegebenenfalls lässt sich der Schutz auch mit einer Ausfallversicherung kombinieren. Da der Umfang einer Maschinenversicherung auf Ihren Bedarf und bestehenden anderweitigen Versicherungsschutz abgestimmt werden kann, sollten wir im persönlichen Gespräch ausloten, wie die für Sie passende Lösung aussehen könnte.
Eine eher unangenehme Sache im Zusammenhang mit einem guten Einkommen besteht in der steigenden
Steuerlast, die man erbringen muss. Natürlich muss jeder von uns seinen Beitrag leisten, damit unser Land weiterhin funktionieren kann. Aber um Themen wie die eigene Altersvorsorge soll man sich ja auch noch kümmern. Gerade bei Selbstständigen, die oft keine nennenswerten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erworben haben, ist es schon eine größere finanzielle Herausforderung, das alles unter einen Hut zu bekommen. Der Gesetzgeber hat das auch erkannt und bereits vor Jahren eine attraktive Lösung geschaffen: Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG können Ledige 25 046 Euro und gemeinsam veranlagte Verheiratete 50 092 Euro jährlich an Beiträgen in die Basisversorgung (Schicht 1 der Altersvorsorge) in diesem Jahr zu 90 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Das sind enorme Summen, die Ihre Steuerlast spürbar senken. Im Wesentlichen können dies Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sein oder in eine Basisrente. Wir sehen bei der Basisrente zwei klare Vorteile: Sie sparen Ihr eigenes Geld an und nicht – wie beim Umlageverfahren der GRV – die Rente der heutigen Ruheständler. Mit einem eigenem Kapitalstock haben Sie eine sichere Basis, von der aus Ihre Basisrente im Alter berechnet werden kann. Keine „Reform“, keine Rentengeschenke oder ähnliches können Ihrer Rente etwas anhaben. Die Basisrente gibt Ihnen zudem auch die Möglichkeit mitzuentscheiden, wie mit Ihrem Geld gearbeitet werden soll. Sie müssen auch nicht gleich einen Vertrag mit mehreren Zehntausend Euro Jahresbeitrag abschließen.
Das wäre in einem schlechten Geschäftsjahr, die es auch immer wieder einmal geben kann, ja eine enorme Belastung. Wählen Sie einfach einen Monatsbeitrag, der „immer funktioniert“ und leisten Sie dann, wenn absehbar ist, wie Ihr Jahr ausfällt, Sonderzahlungen. So bleiben Sie finanziell flexibel, sparen Steuern und stellen Ihre Altersvorsorge auf stabile Beine. Sie haben bereits eine Basisrente? Dann wäre jetzt eine gute Zeit, um über Zuzahlungen nachzudenken. Wir sind auch in dieser Sache gerne für Sie da!
Ausbildungsbetriebe müssen bereits eine ganze Reihe von Regelungen und Auflagen beachten. Der Einsatz lohnt sich aber – zieht man sich doch seinen eigenen Nachwuchs exakt so heran, wie man ihn später auch für die optimale Erledigung der betrieblichen Abläufe benötigt. In gewissem Umfang obliegt Ihnen für diese jungen, oft noch minderjährigen Menschen auch eine Fürsorgepflicht. An diese appellierend, bitten wir zu bedenken, dass die soziale Absicherung Ihrer jüngsten Zugänge ausgesprochen bescheiden ist. Ihre Auszubildenden nehmen im Regelfall genauso am Arbeitsleben teil wie Ihre ausgelernten Mitarbeiter. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Ihre Auszubildenden auch vollen Versicherungsschutz – der ist aber primär auf die Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten nach einem Arbeitsunfall ausgelegt. Bleibt eine dauerhafte Schädigung zurück, zahlt die Berufsgenossenschaft nur eine sehr bescheidene Unfallrente, sofern auch ein bestimmter Grad an Minderung der Erwerbsfähigkeit überschritten wurde. Für die Kosten, die die Behinderung dann im Alltag mit sich bringt, genügt das nicht. Bitte schließen Sie Ihre Azubis daher möglichst vom ersten Tag an in die Gruppenunfallversicherung Ihres Betriebs ein. Besteht noch kein solcher Vertrag, raten wir, zumindest für Ihre schutzbedürftigsten Mitarbeiter für soliden Unfallschutz zu sorgen. Auch für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall der angestrebte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann, haben Ihre Schützlinge keinerlei Absicherung. Geben Sie daher einen eindeutigen Hinweis an Azubis und Eltern, dass privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden muss. Gerne übernehmen wir diese Aufklärungsarbeit auch für Sie, wenn Sie möchten. Wir unterstützen Sie gerne!
Firmen-E-Bikes können umfangreich abgesichert werden – auch gegen die Entzündung der Akkus.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
Wir machen eine kurze Verschnaufpause und haben von Dienstag, den 24.12.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 01.01.2025 Betriebsurlaub.
Bei dringenden Angelegenheiten, insbesondere Schadenmeldungen können Sie uns per E-Mail unter: notfall@vvm24.de erreichen.
Was bis Januar Zeit hat, können Sie gerne wie immer an: info@vvm24.de mailen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, geruhsame Feiertage und ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr.