Wissenwertes aus der Risikovorsorge
Rund 90 Prozent der Steuerzahler im Land müssen ab dem kommenden Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Die 1991 eingeführte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sollte ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Unter anderem sollten die durch den „Soli“ generierten Einnahmen in die Finanzierung der deutschen Einheit fließen. Nun, nach beinahe drei Jahrzehnten, ist es für die meisten tatsächlich so weit, dass der Zuschlag entfällt. Künftig wird er nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als
Euro/Jahr (1413 Euro/ Monat) oder bei Zusammenveranlagung (respektive in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 33 912 Euro/Jahr (2826 Euro/ Monat) beträgt. Die Freigrenze bezieht sich auf das jährlich zu versteuernde Einkommen und liegt bei etwa 61 700 Euro Jahreseinkommen bei Alleinstehenden und 123 400 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Dem schließt sich eine Gleitzone an, in der der „Soli“ im Durchschnitt unter den derzeitigen 5,5 Prozent liegt. Erst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von circa 9000 (Lohnsteuerklasse I) beziehungsweise 17 000 Euro (Lohnsteuerklasse III) wird der aktuelle Satz als Höchstsatz wieder erreicht. Viel Text, den man auf eine ganz einfache Botschaft herunterbrechen kann: Im Januar werden Sie spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Geld, das Sie dann entweder verkonsumieren oder in die Lösung größerer Herausforderungen fließen lassen können.
Die vier größten Ziele für uns alle sind seit vielen Jahren unverändert dieselben:
- Eine ausreichende Altersvorsorge, die es eventuell sogar möglich macht, vorzeitig in Rente zu gehen, damit man auch noch etwas vom Ruhestand hat;
- eine ausreichend hohe Absicherung der eigenen Arbeitskraft;
- finanzielle Mittel, um auch im Pflegefall möglichst lange daheim und professionell versorgt werden zu können;
- eine optimale Gesundheitsvorsorge.
Mit den freien Finanzmitteln können Sie zumindest einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten es für Sie gibt
Da bei den nebenstehend genannten Absicherungsvarianten durchweg Ihre Leistungsfähigkeit (egal ob physisch oder psychisch) versichert wird, müssen die Versicherungsunternehmen, welche diese Absicherung anbieten, natürlich auch wissen, ob Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so gesund sind, dass der vorgesehene Versicherungsschutz auch angeboten werden kann. Deshalb werden bei der Antragstellung Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Es erklärt sich von selbst, dass sich ein junger Mensch meistens gesund und fit fühlt, was mit zunehmendem Alter wohl aber immer weniger der Fall ist. Deshalb der eindringliche Rat an Sie: Warten Sie nicht zu lange damit, sich mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen. Je jünger Sie sind, desto günstiger sind auch die Beiträge.
Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allge- mein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I: Jährliche Ersparnis: 353,70 Euro
Daraus werden bis zum 67. LJ bei
- 0 % p. a. – 12.501 Euro
- 3 % p. a. – 14.399 Euro
- 5 % p. a. – 19.336 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III: Jährliche Ersparnis: 243,21 Euro
Daraus werden bis zum 67. LJ bei
- 0 % p. a. – 7.399 Euro
- 3 % p. a. – 8.373 Euro
- 5 % p. a. – 10.823 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
Eine eher unangenehme Sache im Zusammenhang mit einem guten Einkommen besteht in der steigenden
Steuerlast, die man erbringen muss. Natürlich muss jeder von uns seinen Beitrag leisten, damit unser Land weiterhin funktionieren kann. Aber um Themen wie die eigene Altersvorsorge soll man sich ja auch noch kümmern. Gerade bei Selbstständigen, die oft keine nennenswerten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erworben haben, ist es schon eine größere finanzielle Herausforderung, das alles unter einen Hut zu bekommen. Der Gesetzgeber hat das auch erkannt und bereits vor Jahren eine attraktive Lösung geschaffen: Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG können Ledige 25 046 Euro und gemeinsam veranlagte Verheiratete 50 092 Euro jährlich an Beiträgen in die Basisversorgung (Schicht 1 der Altersvorsorge) in diesem Jahr zu 90 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Das sind enorme Summen, die Ihre Steuerlast spürbar senken. Im Wesentlichen können dies Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sein oder in eine Basisrente. Wir sehen bei der Basisrente zwei klare Vorteile: Sie sparen Ihr eigenes Geld an und nicht – wie beim Umlageverfahren der GRV – die Rente der heutigen Ruheständler. Mit einem eigenem Kapitalstock haben Sie eine sichere Basis, von der aus Ihre Basisrente im Alter berechnet werden kann. Keine „Reform“, keine Rentengeschenke oder ähnliches können Ihrer Rente etwas anhaben. Die Basisrente gibt Ihnen zudem auch die Möglichkeit mitzuentscheiden, wie mit Ihrem Geld gearbeitet werden soll. Sie müssen auch nicht gleich einen Vertrag mit mehreren Zehntausend Euro Jahresbeitrag abschließen.
Das wäre in einem schlechten Geschäftsjahr, die es auch immer wieder einmal geben kann, ja eine enorme Belastung. Wählen Sie einfach einen Monatsbeitrag, der „immer funktioniert“ und leisten Sie dann, wenn absehbar ist, wie Ihr Jahr
ausfällt, Sonderzahlungen. So bleiben Sie finanziell flexibel, sparen Steuern und stellen Ihre Altersvorsorge auf stabile Beine. Sie haben bereits eine Basisrente? Dann wäre jetzt eine gute Zeit, um über Zuzahlungen nachzudenken. Wir sind auch in dieser Sache gerne für Sie da!
Ausbildungsbetriebe müssen bereits eine ganze Reihe von Regelungen und Auflagen beachten. Der Einsatz lohnt sich aber – zieht man sich doch seinen eigenen Nachwuchs exakt so heran, wie man ihn später auch für die optimale Erledigung der betrieblichen Abläufe benötigt. In gewissem Umfang obliegt Ihnen für diese jungen, oft noch minderjährigen Menschen auch eine Fürsorgepflicht. An diese appellierend, bitten wir zu bedenken, dass die soziale Absicherung Ihrer jüngsten Zugänge ausgesprochen bescheiden ist. Ihre Auszubildenden nehmen im Regelfall genauso am Arbeitsle- ben teil wie Ihre ausgelernten Mitarbeiter. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Ihre Auszubildenden auch vollen Versicherungsschutz – der ist aber primär auf die Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten nach einem Arbeitsunfall ausgelegt. Bleibt eine dauerhafte Schädigung zurück, zahlt die Berufsgenossenschaft nur eine sehr bescheidene Unfallrente, sofern auch ein bestimmter Grad an Minderung der Erwerbsfähigkeit überschritten wurde. Für die Kosten, die die Behinderung dann im Alltag mit sich bringt, genügt das nicht. Bitte schließen Sie Ihre Azubis daher möglichst vom ersten Tag an in die Gruppenunfallversicherung Ihres Betriebs ein. Besteht noch kein solcher Vertrag, raten wir, zumindest für Ihre schutzbedürftigsten Mitarbeiter für soliden Unfallschutz zu sorgen. Auch für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall der angestrebte Beruf aus gesund-
heitlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann, haben Ihre Schützlinge keinerlei Absicherung. Geben Sie daher einen eindeutigen Hinweis an Azubis und Eltern, dass privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden muss. Gerne übernehmen wir diese Aufklärungsarbeit auch für Sie, wenn Sie möchten. Wir unterstützen Sie gerne!
Firmen-E-Bikes können umfangreich abgesichert werden – auch gegen die Entzündung der Akkus.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen.