Dieser Sommer hat es in sich! Er bringt nicht nur Sonne satt, sondern auch eine rekordverdächtige Zahl an Zecken mit sich.
Die Gründe hierfür liegen in den milden Winter- und feucht-warmen Frühjahrsmonaten, die ideale Bedingungen für die winzigen Blutsauger geschaffen haben.
Zecken lieben es warm und feucht, und genau das hat ihnen 2025 einen regelrechten Boom beschert.
Ob beim Spaziergang im Wald, beim Spielen im Garten oder einfach nur beim Durch-eine-Wiese-Laufen: Zecken sind immer mit dabei – still, klein und unbemerkt.
Die winzigen Plagegeister sind jedoch mehr als nur nervig und können erhebliche Gesundheitsschäden hervorrufen.
Zecken sind potenzielle Überträger von Krankheiten – vor allem Borreliose und FSME.
Während FSME durch eine Impfung verhindert werden kann, ist Borreliose nur mit Antibiotika behandelbar.
Daher sind Repellents, lange Kleidung und gründliches Absuchen der Haut unerlässlich.
Wird eine infizierte Zecke übersehen, kann das zu schweren gesundheitlichen Folgen führen.
Zumindest die finanziellen Folgen einer bleibenden Beeinträchtigung können mit einer Unfallversicherung abgesichert werden.
Wichtig ist, auf die Formulierungen in der Police zu achten:
Nicht alle Versicherer benennen Zecken explizit – viele sprechen nur von Insekten- oder Tierbissen, was problematisch sein kann.
Nur bei eindeutiger Nennung des Zeckenstichs besteht verlässlicher Versicherungsschutz.
Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt.
Sie sind noch ungeschützt?
Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.
VON STÜRMEN UND GÄRTEN
Neben Leitungswasserschäden zählen Sturmschäden zu den häufigsten Schadenursachen in Deutschland.
Aber nicht jeder starke Wind gilt versicherungstechnisch als Sturm – es muss mindestens Windstärke 8 (62 km/h) vorliegen.
Was ist mit Gartenmöbeln oder dem teuren Grill, wenn sie beschädigt werden?
Die Außenversicherung der Hausratversicherung deckt meist nur eingeschränkt Schäden außerhalb von Gebäuden ab.
Viele Bedingungen schließen Sturm- und Hagelschäden an Gegenständen im Freien explizit aus.
Einige Versicherer bieten jedoch besondere Bedingungen an, die auch diese Fälle einschließen.
Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen – oder besser noch: Lassen Sie uns gemeinsam reinschauen.
Wir helfen gern.
VERSICHERUNGEN FÜR VERMIETER
Sie vermieten? Dann sollten Sie Ihre Versicherungen prüfen.
Eine moderne Gebäudeversicherung sollte u. a. auch Überspannungsschäden und Elementarschäden abdecken.
Eine Glasversicherung ist günstig, aber im Schadensfall sehr hilfreich.
Auch Haftpflichtschutz für Mietobjekte oder Heizöltanks kann notwendig sein, wenn die Privathaftpflicht das nicht mehr abdeckt.
Diese Policen können in der Regel über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Zusätzlich empfehlen wir Vermieter-Rechtsschutz.
Bei Räumungsklagen, ausbleibenden Mieten oder Mietnomaden kann dieser die finanziellen Folgen abfedern.
„Mietnomadenversicherungen“ decken häufig auch Mietausfall und die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.