… und dann ist der über Jahre treue Kunde in der Insolvenz …
Die vergangenen Jahre waren für viele Unternehmen wirtschaftlich eher unruhig. Auch große Konzerne kamen durch äußere Umstände ins Taumeln. Langjährige, auch sehr gute Kundenbeziehungen sind hiervor natürlich ebenfalls nicht geschützt. Wie in einer Dominoreihe kann die Insolvenz eines Kunden Ihres Kunden auch Sie treffen und zu Ihrem Problem werden. Stellen Sie sich einfach vor, Ihr größter Kunde könnte von heute auf morgen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, da er selbst auf Forderungen sitzen geblieben ist. Würden Sie diesen Verlust spüren?
In vielen solcherart gestalteten Fällen kann eine Warenkreditversicherung eine Lösung darstellen. Diese Vorsorgeform sollte weniger als Versicherung, sondern vielmehr als umfangreicher Forderungsdienstleister betrachtet werden. Hier erhalten Sie wertvolle Werkzeuge und Hilfestellungen für Ihre Rechnungsprobleme mit Neu- und Altkunden.
Die wichtigste Leistung eines solchen Vertrags ist die Übernahme Ihrer offenen Forderungen, wenn Ihre Kundschaft nicht in der Lage ist, offene Rechnungen zu begleichen. Für Sie als Unternehmer stellt dies ein Maximum an Sicherheit dar, sind Sie so doch bestmöglich vor Forderungsausfällen geschützt. Diese Gewissheit kann sich evtl. sogar positiv auf Ihr Rating bei der Hausbank auswirken. Aber auch, bevor das Kind in den Brunnen fällt, hilft Ihnen ein solcher Vertrag. Sie können neue Kunden „auf Herz und Nieren“ prüfen lassen und somit wackelige Kundenbeziehungen von vornherein vermeiden. Ein professionelles Inkasso gereizt wird ebenfalls von allen Anbietern geboten. Teilweise werden auch die Rechtsverfolgungskosten übernommen, die zur Beitreibung eine Forderung anfallen. Bei strittigen Rechnungsbeträgen bieten manche Versicherungsunternehmen auch das Mittel der Mediation, um eine außergerichtliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu finden.
Eine Warenkreditversicherung ist ein sehr hochwertiges Produkt, das Ihr Unternehmen wie ein Schild vor vielen finanziellen Sorgen schützen kann. Gerne informieren wir Sie über konkrete Absicherungsmöglichkeiten.
Leistungen in aller Kürze
- Kreditprüfung: Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung mit Waren oder Dienstleistungen
- Forderungsmanagement: Professionelle Inkassodienstleistung, die versucht, bei Ihren Kunden Lösungen zur Zahlung zu finden.
- Rechtsschutzfunktion (eingeschränkt): Übernahme der Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht. Greift i. d. R. auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.
- Forderungsübernahme: Kann Ihr Kunde nicht mehr zahlen, erstattet Ihnen die Versicherung Ihre offene Forderung.
Panorama – Wissenswertes aus der Risikovorsorge
Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung …
Auch in diesem Jahr wird es bei manchen Tarifen einiger Krankenversicherer zu Beitragsanpassungen kommen. Entgegen der landläufigen Meinung sind diese Tarife dadurch aber nicht zu teuer – vielmehr kosten sie nach der Anhebung des Beitrags genau das, was sie kosten müssen, um für ihre Versichertengemeinschaft weiterhin funktionieren zu können. Die private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen verkraften. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Diese Sonderbelastungen wirken sich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer, als dies früher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie …) und der allgemeine Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden– die privaten Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen. Beitragsanpassungen sind also kaum zu vermeiden. So unangenehm das ist, so falsch ist meist die Kündigung des Vertrags. Oft lässt sich durch eine Tarifumstellung innerhalb der Tarifwelt Ihres Versicherers eine Lösung finden, die Ihrem Geldbeutel besser gefällt. Dies kann u. a. durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Wechsel in einen jüngeren Tarif (§ 204 VVG macht es möglich) dargestellt werden. Wenden Sie sich bitte einfach an uns, wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen. Wir nehmen Ihre Betreuung ernst!
Ihre Mitarbeiter nutzen private Pkws?
Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit den eigenen Fahrzeugen einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Kommt es im Rahmen der Dienstfahrt zu einer Beschädigung am Fahrzeug des Mitarbeiters, hat dieser einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Grundsätzlich muss ihm dieser den Schadenersetzen – und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Die Versicherer, die diesen wertvollen Schutz anbieten, erwarten meistens, dass noch weitere Versicherungen einer Firma dort vorhanden sind. Das Risiko, dass es zum Schadensfall kommen kann, ist auch für den Versicherer sehr hoch. Wir raten dazu, diesen Schutz anzustreben, um ungeplante Kosten zu vermeiden und den innerbetrieblichen Frieden zu wahren.
In aller Kürze informiert:
Vor allem bei größeren Brandschadensfällen kommt es für Kunden immer wieder zu Problemen. Vor allem die Glaubhaftmachung, dass vernichtete Gebrauchtgeräte, Raumdekoration, etc., vorhanden waren, macht häufiger Sorgen, als man meinen möchte. Wir empfehlen daher jedem Gewerbetreibenden in regelmäßigen Abständen Einrichtungsverzeichnisse und Fotodokumentationen anzulegen und an einem anderen Ort zu verwahren. So sollte es zumindest leichter fallen, nachzuweisen, was sich tatsächlich zum Schadenszeitpunkt in Ihren Geschäftsräumen befand.