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Und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie… – Firmenkunden (Ausgabe 02/20216)

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Und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie… 

Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen? Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag: 

Bei Dachdeckerarbeiten stürzt ein nicht gesicherter Dachdeckergehilfe ab und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebes sein, da ihm der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Ein Bäckermeister trennt sich im Streit von einem Gesellen. Dieser erstattet mit dem Vorwurf Anzeige, dass in der Bäckerei regelmäßig gegen das Nachtbackverbot verstoßen worden sei. Gegen den Bäckermeister wird ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Gesetz überdies Arbeitszeit in Bäckereien eingeleitet. Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt. Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug,… an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. 

Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung. Was sind die Folgen? Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine professionelle Strafverteidigung. Zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist. Sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab. Gerne beraten wir Sie zum Zusammenspiel von Spezial-Straf-Rechtsschutz, AGG-Haftpflicht und anderen Versicherungssparten, die hier zum Tragen kommen können. Wir sind immer gerne für Sie da! 

Untersuchungshaft 

Allein in Deutschland kommen pro Jahr rund 24.000Personen in Untersuchungshaft, ein großer Teil davon aufgrund eines Vergehens bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Eine Gefahr, die auch im Ausland droht. Dort jedoch meist mit deutlich schwerwiegenderen Konsequenzen. Oft wird auf Antrag die Hinterlegung einer Strafkaution ermöglicht. Eine solche erhalten Sie als zinsloses Darlehen als eine der Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung innerhalb der gebotenen Grenzen. Bedenken Sie bitte, dass die Haftbedingungen im auslandteilweise deutlich unter den deutschen liegt. Bei Auslandstätigkeit sollte daher nicht auf einen umfangreichen Straf-Rechtsschutz verzichtet werden. 

Hat sich was geändert? Bitte unbedingt anzeigen! 

Auch wenn der Volksmund anderes unkt: Eine Versicherung ist eigentlich eine faire Angelegenheit. Genau wie Sie es von Ihren Kunden erwarten, möchten auch die Versicherungsunternehmen, dass Zahlungen pünktlich erfolgen. Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außernatürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdatenzukommen zu lassen. Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter, … Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen. Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen in weitere, zusätzliche Geschäftsbereiche eintritt (z. B. ein Malerbetrieb vermietet auch Gerüste und baut diese auf). Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der BHV besteht. Gehen Sie keinesfalls unnötige Risiken ein. Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sachverhalte gemeldet werden müssen oder nicht. Gerne sprechen wir auch Ihren gesamten Versicherungsbestand in einem persönlichen Termin durch, um gemeinsam herauszufinden, wo Handlungsbedarf besteht oder sich gar gefährliche Lücken im Schutz aufgetan haben. 

Schön viel Steuern zahlen? – Lieber nicht…! 

Gegen Ende eines Jahres erhalten Geschäftsführer die BWA von ihrem Steuerberater. Wenn das Jahr gut lief, wird die Bilanz einen schönen Gewinn ausweisen, was zu stattlichen gewinnabhängigen Vergütungen bei den GGFs führen wird. Natürlich möchte hier auch der Fiskus gerne seinen Teil vom Kuchen haben. Wie können Sie Ihre zu erwartende Steuerlast für Ihre Tantieme mindern? Ganz einfach: durch Umwandlung der Tantieme in eine beitragsorientierte Pensionszusage! Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde hier eine sehr elegante Lösung geschaffen, die Steuerlast ins Alter zu verschieben, wo sie in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürfte. Anders als bei der U-Kasse muss dabei nicht regelmäßig eingezahlt werden. Jahr für Jahr kann neu geprüft werden, ob und wieviel umgewandelt wird. Anders als bei der Basisrente gibt es keine Höchstgrenze bei den Beiträgen und auch keine Verrentungspflicht. Die beitragsorientierte Pensionszusage ist eine hochinteressante Lösung, die ein Maximum an Flexibilität bietet. Gerne prüfen wir für Sie, ob dieser Lösungsweg auch für Sie empfehlenswert ist – sehr gerne im gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Lassen Sie uns das Jahr gemeinsam nutzen, um Ihnen etwas Gutes zu tun – bevor Sie der nächste Jahresabschluss überrascht. Bitte beachten Sie, dass die im Rahmen einer einfachen Direktversicherung möglichen Summen zur Altersabsicherung eines Geschäftsführers nicht ausreichen kann. 

In aller Kürze informiert: 

Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2016 auf 22.766 Euro für Alleinstehende (bisher 22.172 Euro). Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt. Die Höhe der steuerlich maximal ansetzbaren Beiträge wird künftig jährlich an die Entwicklung des Höchstbeitrags zur Bundesknappschaft angepasst (Dynamisierung der Basisrente). Dieses Steuersparpotential dürfte damit von Jahr zu Jahr steigen. Sie können es auch mitzusätzlichen Sonderzahlungen ausschöpfen. 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

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